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Formales
Der Erwerb einer Mitgliedschaft steht jeder natürlichen, juristischen Person und Personenvereinigung zu, die im Bereich der Bildwissenschaft in Lehre, Forschung oder angewandter Wissenschaft tätig ist. Dies bedarf einer schriftlichen Beitrittserklärung, die an den Vorstand des Vereins zu richten ist. Dem Vorstand ist das Recht vorbehalten, über die Aufnahme zu entscheiden.

Es können drei Formen einer Mitgliedschaft erworben werden:

1. Fördernde Mitgliedschaft
(persönliche, finanzielle oder materielle Unterstützung des Vereins bei der Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben)
2. Korrespondierende Mitgliedschaft
(ausschließlich durch Berufung der Gesellschaft erwerbbar)
3. Ehrenmitgliedschaft
(Verleihung an Persönlichkeiten, die die Bildwissenschaft und/oder die Vereinsarbeit wesentlich gefördert haben)

Die Mitgliedschaft kann durch eine schriftliche Kündigung beendet werden.