Richtlinien

Die Zeitschrift IMAGE versteht sich als interdisziplinäres Publikationsorgan der Bildwissenschaft. Sie möchte anspruchsvolle Forschungsergebnisse aus dem Bereich bildhafter Darstellungsformen einem interessierten Fachpublikum zugänglich machen. Hierbei sind ihr insbesondere die Qualität und die Interdisziplinarität der Beiträge wichtig. Dies soll der Beirat der Zeitschrift durch ein Begutachtungsverfahren gewährleisten.

Die Herausgeber der Zeitschrift IMAGE möchten möglichst viele Disziplinen beteiligen und schon auf Grund der vielen Besonderheiten der unterschiedlichen Disziplinen die Herausgabe der Beiträge möglichst transparent gestalten. Die eingereichten Artikel werden zu diesem Zweck von den Herausgebern anonymisiert ins Begutachtungsverfahren gegeben. Die Gutachten der Artikel können von den beantragenden Wissenschaftlern während des Verfahrens eingesehen werden. Genauere Informationen über die Vorgaben für die Beiträge und über die Struktur der Gutachten finden Sie im Folgenden.


Vorgaben für die Beiträge
Von den eingereichten Beiträgen wird erwartet, dass sie einen fachlichen Beitrag zu Fragen der aktuellen Bilddiskussion liefern und sich hierbei um eine klare und verständliche Darstellung ihrer wissenschaftlichen Ergebnisse bemühen, die auch von Wissenschaftlern verwandter Disziplinen nachvollzogen werden kann. Insbesondere sollte jeder Artikel eine kurze Erläuterung der verwendeten Begrifflichkeit, eine thesenartige Darstellung des Untersuchungsziels und eine Zusammenfassung der erreichten Ergebnisse enthalten. Als wichtig wird ebenfalls angesehen, dass die Beiträge einen interdisziplinären Charakter besitzen. Beiträge sollten per E-Mail eingereicht werden und die folgenden Teile enthalten:


  • Titel
  • Erläuternder Untertitel
  • Abstract in Muttersprache und englisch
  • Text
  • Literaturverzeichnis
  • Fußnoten (nur, wenn unbedingt notwendig)
  • Bilder in separaten Dateien (als jpg oder gif mit 72 bis 150 dpi)
  • Für die Archivierung Bilder zusätzlich als tif-Dateien (mit 300 dpi)
  • Bildunterschriften
  • Bildrechte müssen über die Autoren geklärt werden
  • Bei Bildzitaten genaue Nachweise (gegebenenfalls mit Angabe der Seite aus der Kopiervorlage)


Raster für die Gutachten
Jeder eingehende Artikel sollte von je einem Vertreter der Primär- und der Sekundärdisziplin begutachtet werden. Die Gutachten werden passwortgeschützt den Artikeln zugeordnet abgespeichert. Sie können von den Herausgebern, den Gutachtern und den einreichenden Wissenschaftlern eingesehen werden. Die Gutachten werden durch Beantwortung der folgenden Fragen strukturiert.


  1. Wie beurteilen Sie den inhaltlichen Beitrag des Artikels?
  2. Wie beurteilen Sie die Originalität des Artikels?
  3. Wie beurteilen Sie die disziplinenübergreifende Anschlussfähigkeit des Artikels?
  4. In welchem Maße trägt der Artikel zur Klärung einer allgemeinen Bildwissenschaft bei?
  5. Wie beurteilen Sie Darstellungsform und Didaktik des Artikels?
  6. Falls der Artikel nur unter Auflagen zur Publikationen empfohlen wird: Welcher Art sind diese Auflagen?
  7. Skizzieren Sie den Ihrer Ansicht nach besonders gelungenen Aspekt des Artikels.
  8. Skizzieren Sie den Ihrer Ansicht nach weniger gelungenen Aspekt des Artikels.
  9. Gehört das begutachtete Thema zu Ihren Forschungsschwerpunkten?