Arabisch: 'sûra', 'timthal', 'wathan' und 'sanam'
Unterpunkt zu: Bildtermini anderer Sprachen
Von großer Tragweite für das arabische Bildvokabular ist der Islam. Will man jenes erschließen, ist es sinnvoll, sich neben dem «Koran» auch den später verfassten «Hadithen» zuzuwenden. (In der sunnitischen Tradition sind dies die Sammlungen der Worte des Propheten, in der schiitischen werden auch die der frühen Imame berücksichtigt.) Der «Koran» polemisiert, in seiner Bilderfeindlichkeit (⊳ Idolatrie und Ikonoklasmus) dem «Alten Testament» ähnlich, gegen die in kleinen Statuen oder auch in schlichten, unbearbeiteten Steinen verkörperten Gottheiten der vorislamischen arabischen Kulte. Dabei handelt es sich u.a. um timthal (تمثال – Bild, Abbild, bildliche Darstellung, Standbild und Statue), wathan (وثن – Götzenbild), nasb (نصب – aufgerichteter Stein) und sanam (صنم – ein zumeist aus Metall gefertigtes Götzenbild) (vgl. [Naef 2007a]Naef, Silvia (2007).
Bilder und Bilderverbot im Islam. München: C. H. Beck. Eintrag in Sammlung zeigen: S. 12).[1] Schärfer ist die Polemik in den «Hadithen», denen zufolge ein Hersteller von Bildern, selbst wenn seine Bilder keine derartigen Gottheiten zeigen, am Tag der Auferstehung die schlimmsten Qualen soll erdulden müssen.[2] Wieso steht das Verfertigen von Bildern unter einer derartigen Strafe? Bilder und Bilderverbot im Islam. München: C. H. Beck. Eintrag in Sammlung zeigen: S. 12f.). Bezeichnenderweise aber dienen Substantiv und Verb im «Koran» nicht zur Beschreibung von menschlichen Hervorbringungen oder Tätigkeiten, sondern zur Beschreibung von göttlichen: ‘Sûra’ ist in Sure 82,8 die Gestalt des von Gott geschaffenen Menschen, und ‘sawwara’ meint in den erwähnten Partien nichts anderes als das göttliche Schaffen (vgl. [Naef 2007a]Naef, Silvia (2007). Bilder und Bilderverbot im Islam. München: C. H. Beck. Eintrag in Sammlung zeigen: S. 19f.). Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei dem von diesem Verb abgeleiteten Titel ‘al-mussawir’ (المصور – Gestalter, Schöpfer), der dem Maler und in jüngerer Zeit auch dem Fotografen verliehen wird, auch um einen der neunundneunzig Namen Allahs handelt. Textbelege zum islamischen Bilderverbot. In Das Werk des Künstlers. Studien zur Ikonographie und Formgeschichte, 36-48. Eintrag in Sammlung zeigen: S. 43ff. und [Paret 1968a]Paret, Rudi (1968). Das islamische Bilderverbot und die Schia. In Festschrift Werner Caskel. Zum siebzigsten Geburtstag 5. März 1966 gewidmet von Freunden und Schülern, 242-232. Eintrag in Sammlung zeigen: S. 230). Trotz der Verurteilung durch die Geistlichkeit hat es allerdings während der gesamten Geschichte des Islams immer wieder Bilder mit figürlichen Darstellungen gegeben.[4] Die Bilder werden dabei teils den religiösen Vorgaben angepasst – so kann der Maler dem Vorwurf der Hybris entgehen, wenn die Lebewesen auf seiner sûra (durch Abtrennen der Köpfe oder Durchlöchern der Körper) deutlich als nicht lebensfähig gekennzeichnet sind.[5] Teils lässt das islamische Recht gelegentlich Ausnahmen zu, wenn etwa Fotos wie im Fall von Ausweispapieren für darûra (ضرورة), d.h. für notwendig, erklärt werden. |
Anmerkungen
[Grabar & Natif 2003a]:
Literaturangabe fehlt. Bitte in der Bibliographie-Sammlung einfügen als: - Buch, - Artikel in Zeitschrift, - Beitrag in Sammelband, - Sammelband, - andere Publikation, - Glossarlemma. [Naef 2007a]: Naef, Silvia (2007). Bilder und Bilderverbot im Islam. München: C. H. Beck. [Paret 1960a]: Paret, Rudi (1960). Textbelege zum islamischen Bilderverbot. In: Hans Fegers (Hg.): Das Werk des Künstlers. Studien zur Ikonographie und Formgeschichte. Stuttgart: Kohlhammer, S. 36-48.
[Paret 1968a]: Paret, Rudi (1968). Das islamische Bilderverbot und die Schia. In: Erwin Gräf (Hg.): Festschrift Werner Caskel. Zum siebzigsten Geburtstag 5. März 1966 gewidmet von Freunden und Schülern. Leiden: Brill, S. 242-232.
[van Reenen 1990a]: Ausgabe 1: 2013 Verantwortlich: Lektorat: Seitenbearbeitungen durch: Dimitri Liebsch [41] und Joerg R.J. Schirra [15] — (Hinweis) |