Bildhandeln
Unterpunkt zu: Bildpragmatik
Darstellung des gr. ZusammenhangsBilder hängen nicht einfach nur an der Wand, sondern sind auf verschiedene Weisen mit verschiedenen Arten von Handlungen verknüpft bzw. in Handlungsvollzüge eingebettet. Der Terminus ‚Bildhandeln’ fasst die verschiedenen Handlungen zusammen, im Zuge derer Bilder geschaffen, rezipiert oder für diverse (meist kommunikative) Zwecke verwendet werden. Handlungstheorien des Bildes gehen je nach Erkenntnisinteresse von unterschiedlichen Fragestellungen aus und stellen dementsprechend je verschiedene Aspekte des Bildes und der beteiligten Handlungsvollzüge in den Vordergrund. Infolgedessen bieten sich die jeweiligen Ausgangsfragen als Einteilungsgrund für jene Theorien an. In dieser Perspektive lassen sich im Wesentlichen vier (miteinander verbundene) Diskussionsfelder unterscheiden. Erstens wird das Bildschaffen (sowie die Rezeption von Bildern) unter anthropologischem Gesichtspunkt untersucht. Ausgehend von der Annahme, dass Bilder spezifisch menschliche Artefakte sind, wird dabei nach den anthropologischen Möglichkeitsbedingungen des Bildschaffens gefragt. Zweitens wird die Verschiedenheit möglicher kommunikativer Zwecke von Bildern herausgearbeitet. Drittens wird versucht, den Bildstatus und die Bildbedeutung(en) vermittels des Gebrauchs der Bilder zu begründen. Viertens wird der Umgang mit interaktiven Bildern wie Computerspielen, (Computer )Simulationen oder dem Handeln in virtuellen Realitäten untersucht. Engere Begriffsbestimmung(en)Zur anthropologische Rolle des Bildschaffens – der homo pictorBilder sind Artefakte und verweisen damit immer auf jemanden, der sie geschaffen hat (siehe Artikel Bildherstellung). Gerade in einer anthropologischen Perspektive wird geltend gemacht, dass das Herstellen von Bildern – das ‚Bilden’ – eine spezifisch menschliche Tätigkeit sei und dementsprechend angesichts von Bildern immer auf einen menschlichen Schöpfer dieser Bilder geschlossen werden kann. Einflußreich ist in diesem Zusammenhang Hans Jonas’ Rede vom homo pictor [[Jonas 1963]; vgl. auch die Aufsätze in [Boehm 2001a]]. Ihm gilt vor allem die Bildkompetenz als Fähigkeit zum Herstellen und Rezipieren von Bildern als spezifisch menschliche Fähigkeit, anhand derer dieser von anderen Lebewesen unterschieden werden kann. Als Bedingungen der Möglichkeit jenes ‚Bildvermögens’ und damit der Bildherstellung macht Jonas die Einbildungskraft oder Imaginationsfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Abstraktion aus. -- Das Interesse richtet sich hier somit auf ein Bildhandeln als Aktualisierung eines Bildvermögens als spezifisch menschlicher Fähigkeit. Bilder als Werkzeuge – die Vielfalt kommunikativer ZweckeDie anthropologische Perspektive begnügt sich mit der Beobachtung, dass überhaupt Bilder hergestellt werden. Artefakte werden aber gewöhnlich zu einem bestimmten Zweck oder ggf. zu bestimmten Zwecken geschaffen. Naheliegendes Beispiel dafür sind Werkzeuge. Zwar kann man sicherlich auch das Production Design eines Hammers, einer Säge usw. bewundern oder verabscheuen, aber üblicherweise beurteilt man derartige Gegenstände danach, inwieweit sie ihren Zweck erfüllen. In Analogie zu Werkzeugen kann man nach den Funktionen oder Zwecken von Bildern fragen. Freilich können (ästhetische) Bilder auch ein Wohlgefallen oder ähnliches auslösen, aber das wäre in dieser Perspektive nur eine Funktion neben anderen. Es lässt sich eine Vielzahl möglicher Funktionen von Bildern ausmachen. Beispielsweise unterscheidet [Doelker 2001a] die simulative, die registrative, die mimetische, die explikative, die diegetische, die dekorative, die phatische, die ontische, die appelative und die energetische Funktion voneinander. Die Liste ließe sich sicherlich noch erweitern, ebenso wie die Funktionen anders eingeteilt werden können. Hier kommt es nur darauf an, dass die Bilder qua Bilder diese Funktionen ausüben, also ihr Bildstatus vorausgesetzt wird. Ein solches Bildhandeln bezieht sich nicht auf das Bild als physischen Gegenstand, also nicht auf den Bildträger, sondern – in der Terminologie Husserls – auf das Bildobjekt. Dabei wird Husserls Unterscheidung von Bild( träger), Bildobjekt (die bildliche Darstellung) und Bildsujet (dem Referenten) vorausgesetzt [vgl. [Husserl 1980a]: S. 19 f.], die in der aktuellen Bildphilosophie insbesondere von Lambert Wiesing und Silvia Seja stark gemacht wird (vgl. [Wiesing 2004a]: S. 118 ff. und [Seja 2009a]: bes. 13 und 121 f.). Die Anwendung dieser Trichotomie setzt allerdings die Entscheidung, ob es sich um ein Bild handelt als bereits beantwortet voraus. In diesem Sinne ist hier das Bildhandeln gewissermaßen ein nachträgliches, insofern der Bildstatus unabhängig von dem Gebrauch des Gegenstandes als Bild ist. Im Anschluss an Wiesing bezeichnet Seja derartige Ansätze als ‚Pragmatismus des Bildes’ in Abgrenzung zur ‚Pragmatik des Bildes’ (vgl. [Wiesing 2004a] und [Seja 2009a]: 11 ff. et passim), welche die folgende Gruppe ausmacht. Gebrauchsabhängigkeit des Bildstatus und der BildbedeutungDie von der Werkzeuganalogie ausgehenden Ansätze thematisieren gewissermaßen ein nachträgliches Bildhandeln, insofern die Bildfunktionen und der entsprechende Umgang mit Bildern den Bildstatus als gegeben voraussetzen. Im Rahmen eines solchen ‚Pragmatismus des Bildes’ sind nur die nachträglichen Bildhandlungen gebrauchsabhängig. Dagegen gilt der ‚Pragmatik des Bildes’ bereits der Bildstatus selber sowie die Bezugnahme des Bildes auf das Dargestellte als gebrauchsabhängig. Gerade in der analytisch geprägten Bildphilosophie gibt es eine Vielzahl von Ansätzen, die ausgehend von handlungstheoretischen Sprachphilosophien den Bildstatus und die Bildbedeutung auf spezifische Formen des Bildhandelns zurückführen. In diese Richtung gehen z.B. die Überlegungen Oliver Scholz’, wenn er behauptet: „Ob, wie und was ein Gebilde darstellt, hängt zumindest teilweise davon ab, Menschen mit ihm umgehen.“ [[Scholz 2004a]: S. 139; vgl. auch ebd.: S. 137] Jene Gebrauchs- oder Verwendungsabhängigkeit des Bildes beschreibt Scholz vermittels einer Übertragung von Wittgensteins Sprachspiel-Konzeption auf Bilder: „Bilder sind in Bildspiele, Bildspiele in Lebensformen eingebettet.“ [[Scholz 2004a]: S. 158] Im Anschluss an Wittgenstein betont er die Vielfältigkeit solcher Bildspiele und eine (zumindest weitgehende) Unabhängigkeit der Verwendung von den Eigenschaften des Bildes selber:
Die Bildverwendungen interpretiert er dabei als regelgeleitet. Sein nicht näher erläuterter Regelbegriff scheint dabei der Sprechakttheorie näher zu stehen als der Sprachspielkonzeption Wittgensteins [vgl. [Scholz 2004a]: S. 160 ff.]. Abgesehen von Scholz’ regelorientiertem, konventionalistisch gedeutetem Begriff des Bildspiels lassen sich im Wesentlichen drei Ansätze ausmachen, die den Bildstatus und die Bildbedeutung auf den Gebrauch zurückführen. Diese Ansätze unterscheiden sich dahingehend, ob sie dabei (vorrangig) vom (a) Bildrezipienten, vom (b) Bildproduzenten oder von der (c) Kommunikation ausgehen.
Kendall Walton schließt (ähnlich wie Scholz) an Wittgensteins Begriff des Sprachspiels an, wenn er behauptet, dass der Bildstatus sowie die Bedeutung von Bildern davon abhängen, dass wir mit ihnen ‚Bildspiele’ (pictorial games) spielen – wenngleich er sich (anders als Scholz) nicht explizit auf Wittgenstein bezieht. Das Bildspiel im Sinne Waltons zeichnet sich dadurch aus, dass wir so tun als ob, wir vor dem (abgebildeten) Gegenstand selbst ständen.
Für Kendall Walton [[Walton 1973a] und [Walton 1990a]] hängen der Bildstatus wie auch die Bedeutung eines Bildes somit nicht so sehr von Eigenschaften des Gegenstandes ab, sondern von der Rezeption des Gegenstandes als Bild. Dieses Spiel des make-believe vergleicht Walton ([Walton 1973a]: S. 287) mit Kinderspielen wie dem Sandkuchenbacken.
Die kritische Beurteilung von Waltons Ansatz hängt davon ab, wie der ‚Umgang’ mit Bildern gedeutet wird. Deutet man den Umgang wie Steinbrenner primär als ‚Rede über Bilder’, dann ist dieser Umgang intersubjektiv zugänglich und Teil einer sozialen Praxis. Allerdings sind Bilder dann (bis zu einem gewissen Grad) sprachabhängig, insofern Bilder im Rahmen einer solchen Perspektive nur ‚bedeuten’ können, was auch sprachlich formulierbar ist. Deutet man dagegen den ‚Umgang’ mit Bildern als kogntive Akte, wie Seja es Walton unterstellt, dann lässt sich Wittgensteins Privatsprachenargument gegen Waltons Ansatz in Stellung bringen. #Begründung und Belege# #Kritik: Privatsprachenargument – setzt voraus, dass Walton die Bildspiele als kognitive Akte konzipiert#
Ansätze, die nicht von der Rezeption, sondern entweder vom Bildproduzenten oder von demjenigen ausgehen, der das Bild ‚ins Spiel bringt’, schließen in der Regel an die Sprechakttheorie Searles an. Ihr Interesse gilt dabei hauptsächlich nicht-verbalen illokutionären Akten, die sie wie Searle (und anders als Austin) intentionalistisch begründen. Zunächst gestattet die Annahme illokutionärer Bildakte eine Erweiterung von ähnlichkeitstheoretischen oder konventionalistischen Bildtheorien um die pragmatische Dimension [vgl. für die Ähnlichkeitstheorie David [Novitz 1977]: S. 7 f. und 67 und für Goodmans Konventionalismus Søren [Kjørup 1978]: S. 56].
Somit hängt für Novitz letztlich auch der Bildstatus vom Gebrauch ab, wodurch er seine picture-use-Unterscheidung selbst unterläuft. Das bedeutet aber nicht – wie Seja behauptet –, dass damit die „Zuschreibung der illokutionären Rolle des Abbildens mit der Zuschreibung des Bildstatus identisch“ [[Seja 2009a]: S. 86] ist. Vielmehr gilt Novitz die Abbildung als Sache des propositionalen Gehalts (Indikation und Attribution), worauf illokutionäre Akte (im Sinne weitergehender Funktionen des Bildes wie Warnen, Illustrieren usw.) aufbauen. Damit schließt Novitz an die in der Sprechakttheorie unterschiedenen Dimensionen der Bedeutung an. Ähnlich wie ein Sprechakt weist auch ein Bildakt nicht eine univoke Bedeutung auf, sondern vielmehr verschiedene ineinandergreifende Bedeutungen, die (bei Searle, Novitz und Kjørup) jeweils durch Intentionen konstituiert werden.
Sofern die Rezeptionsakte wie auch die Intentionen als private, mentale Zustände konzipiert werden, werfen sie das Problem ihrer intersubjektiven Erkennbarkeit auf. Dieses Problem stellt sich nicht für Ansätze, welche von der Kommunikation als ganzer ausgehen statt von einem ihrer Pole. In eine solche Richtung geht der Ansatz von Matthias Vogel, der Davidsons Modell der Triangulation auf nicht-sprachliche Medien erweitert. Als ›Triangulation‹ bezeichnet Davidson die wechselseitige Interpretation der Handelnden und deren Interaktion mit ihrem Gegenstandsbereich. Die so verstandene Triangulation ist nach Davidson nötig, um Gedanken und Sprache einen spezifischen (propositionalen) Gehalt zu verleihen.
Vogel begreift Davidsons Triangulation als ›basale Spracherwerbssituation‹ und erweitert das Modell, indem er auch nicht-sprachliche Medien integriert (Vgl. hierzu und zum Folgenden [Vogel 2003a]: S. 120 ff.). Kommunikation wird dabei als Kooperation verstanden, im Zuge derer die Kommunizierenden ihre Handlungen wechselseitig interpretieren und aufeinander anpassen. Je nach Zuverlässigkeit der Reaktionen stabilisieren sich bestimmte Äußerungstypen und muster. Wie Davidson nimmt Vogel dabei an, dass Gedanken allererst durch die Sprache individuiert werden können. „Ehe durch Kommunikation mit einem anderen eine Grundlinie festgelegt ist, ist es witzlos zu sagen, die eigenen Gedanken oder Worte hätten einen propositionalen Inhalt.“ ([Davidson 2004a]: S. 352) Den sprachphilosophischen Gedanken Davidsons weitet er allerdings medientheoretisch aus: Ihm gelten Medien als konstitutive Mittel zur Individuierung von Gedanken (vgl. [Vogel 2003a]: S. 132). Er nimmt auch nichtsprachliche Gedanken an, „die mithilfe nichtsprachlicher Medien individuiert und kommuniziert werden können“. ( [Vogel 2003a]: S. 119) Vogels Adaption des Triangulationsmodells ist offensichtlich zunächst medienunspezifisch. Sein Modell ist weder dazu gedacht noch dazu geeignet, den Bildbegriff zu definieren oder den Bildstatus zu begründen. Zweck des Modells ist die Erläuterung medial vermittelter Kommunikation – unabhängig davon, ob es sich um sprachliche, bildhafte oder sonstige Medien handelt. Dabei setzt Vogel einen handlungstheoretischen Medienbegriff voraus:
Dabei unterscheidet Vogel Medien erster von denen und höherer Ordnung (vgl. [Vogel 2003a]: S. 132 f.). Zu den Medien erster Ordnung zählt er nichtsprachliche Medien wie Musik, Malerei, Tanz usw. sowie sprachliche Medien. Den natürlichen Sprachen kommt dabei eine besondere Rolle zu, insofern institutionelle Einrichtungen und vor allem die Medien höherer Ordnung auf ihnen beruhen. Medien höherer Ordnung wie die Notenschrift oder das Morsealphabet beruhen auf expliziten Zuordnungsvorschriften und sind damit sprachabhängig. „In jedem Fall aber bleiben mediale Konstellationen in den Medien höherer Ordnung auf das Gedanken-Individuierungs-Potenzial der Medien erster Ordnung angewiesen […].“ ( [Vogel 2003a]: S. 133) Zwar beruhen die höheren Medien auf natürlichen Sprachen, aber nicht die bildhaften Medien (erster Ordnung). Vielmehr betont Vogel die Eigenständigkeit bildlichen Medien gegenüber sprachlichen Medien (vgl. [Vogel 2003a]: S. 116 ff.). Umgang mit interaktiven Bildern – Probehandlungen und SimulationenComputerspiele, Simulationen und sogenannte virtuelle Realitäten ermöglichen ein Bildhandeln von einer völlig anderen Qualität als die bisher skizzierten Fälle. Sowohl die von Seja als pragmatistisch als auch die als pragmatisch bezeichneten Verwendungen von Bildern lassen die gebrauchten Bilder – sofern sie einmal geschaffen sind – unverändert. Dagegen ermöglichen Computerspiele, Simulationen und virtuelle Realitäten einen interaktiven Umgang mit Bildern. Der Benutzer rezipiert oder interpretiert die Bilder nicht einfach, sondern wirkt verändernd auf sie ein. Entsprechend geht es hierbei auch nicht mehr um statische, sondern um dynamische oder interaktive Bilder (siehe Interaktives Bild). Anders als das traditionelle Tafelbild ermöglichen derartige Bilder eine spezifische ‚Handhabbarkeit’ ([Seja 2009a]: S. 152). Das durch die drei genannten Arten dynamischer Bilder ermöglichte Bildhandeln beschreibt Seja mittels des Freudschen Terminus der ‚Probehandlung’ ([Seja 2009a]: S. 156 ff.). Damit bezeichnet sie „Handlungen […], die keine Auswirkungen in der aktuellen Wirklichkeit haben […]“ ([Seja 2009a]: S. 157), sondern nur ‚Quasi-Folgen’. Noch nicht entschieden ist die Frage, ob Simulationen und ähnliche Probehandlungen als Zeichenhandlungen oder als symbolfreie Handlungen zu beschreiben sind (vgl. dazu [Seja 2009a]: S. 182 ff.; dort auch weitere Literaturangaben). Auswirkungen auf andere BegriffeBildbegriff Virtualität, virtuelle Realität Simulation
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Anmerkungen
[Black 1972]:
Literaturangabe fehlt. Bitte in der Bibliographie-Sammlung einfügen als: - Buch, - Artikel in Zeitschrift, - Beitrag in Sammelband, - Sammelband, - andere Publikation, - Glossarlemma. [Boehm 2001a]: Boehm, Gottfried (Hg.) (2001). Homo Pictor. München, Leipzig: Saur. [Davidson 2004a]: Davidson, Donald (2004). Drei Spielarten des Wissens. In: Davidson, D. (Hg.): Subjektiv, intersubjektiv, objektiv. Frankfurt/M.: Suhrkamp, S. 339-363.
[Doelker 2001a]: Doelker, Christian (2001). Ein Funktionenmodell für Bildtexte. In: Sachs-Hombach, K. (Hg.): Bildhandeln. Magdeburg: Scriptum, S. 29-39.
[Husserl 1980a]: Husserl, Edmund (1980). Phantasie, Bildbewusstsein, Erinnerung. Zur Phänomenologie der anschaulichen Vergegenwärtigungen. Texte aus dem Nachlass (1898-1925) (Husserliana XXIII). Den Haag, Boston, Dordrecht: Nijhoff.
[Jonas 1963]: Verantwortlich: Seitenbearbeitungen durch: Tobias Schöttler [66], Joerg R.J. Schirra [28], Eva Schürmann [1] und Dimitri Liebsch [1] — (Hinweis) |