Bildpolitik: Unterschied zwischen den Versionen
Aus GIB - Glossar der Bildphilosophie
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− | <!-- | + | <!--Der Terminus "Bildpolitik" wird in der einschlägigen Literatur häufig ohne explizite Definition verwendet. Je nach den zu Grunde gelegten Bild- und Politikbegriffen changiert seine Bedeutung (vgl. etwa Werckmeister 2005, 7; Bieger 2007, 16). "Bildpolitik" kann die Wechselwirkung von Bildlichkeit und Politik ebenso beschreiben wie die strategische Nutzung von Sichtbarkeit bzw. Bildwirkungen, beispielsweise durch Künstler oder in den Naturwissenschaften. Sehr häufig ist der Begriff auf die Indienstnahme von Bildern durch Herrscher oder andere Akteure bezogen, die an der Herstellung kollektiv verbindlicher Entscheidungen beteiligt sind. In diesem Sinne ist dann beispielsweise von der Bildpolitik der Päpste, der Alliierten oder der Europäischen Union die Rede. Bilder sind aber nicht per se als politisch zu verstehen. Entscheidend ist ihre Kontextualisierung (Drechsel 2006, 113). --> |
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Version vom 8. April 2011, 21:27 Uhr
Unterpunkt zu: Bildpragmatik
Darstellung des gr. ZusammenhangsEngere Begriffsbestimmungoptional BeispieleAuswirkungen auf andere Begriffe |
Anmerkungen
Seitenbearbeitungen durch: Joerg R.J. Schirra [29] und Petra Bernhardt [23] — (Hinweis) |