Exkurs:Handlungen

Aus GIB - Glossar der Bildphilosophie
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Exkurs zu: Bildrezeption als Kommunikationsprozess, Interaktion und Kommunikation

English Version: Excursus: Actions


Verschieden weit gefasste Handlungs­begrif­fe

Ab­bil­dung 1: Hi­e­r­ar­chi­sche Ein­bet­tung der bei­den Hand­lungs­be­grif­fe und ihr Um­feld

Hand­lun­gen wer­den in der Re­gel blo­ßem Ver­hal­ten ge­gen­über­ge­stellt, wo­bei der Un­ter­schied zu letz­te­rem in dem da­bei be­wusst ver­folg­ten Ziel, dem vom Han­deln­den selbst er­kann­ten Zweck der Hand­lung liegt (vgl. etwa [We­ber 2005a]Literaturangabe fehlt.
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).[1] Für ei­ni­ge Fra­ge­stel­lun­gen soll­te die­sem en­gen Hand­lungs­be­griff al­ler­dings ei­ne wei­ter ge­fass­te Kon­zep­ti­on zur Sei­te ge­stellt wer­den. Setzt der Hand­lungs­be­griff näm­lich das be­wuss­te Set­zen von Zie­len und da­mit Selbst­be­wusst­sein vo­r­aus, so müs­sen hand­lungs­the­o­re­ti­sche Ver­su­che der be­griff­li­chen Er­klä­rung von Selbst­be­wusst­sein zir­ku­lär wer­den. Kommt hin­ge­gen nicht al­len Hand­lun­gen be­reits Selbst­be­wusst­sein zu, er­ge­ben sich Mög­lich­kei­ten, be­stimm­te Kon­stel­la­ti­o­nen von Hand­lun­gen im wei­te­ren Sinn als Ba­sis für Hand­lun­gen im en­gen Sinn und da­mit für die Ein­füh­rung des Be­griffs »Selbst­be­wusst­sein« zu nut­zen.[2]

Verhalten überhaupt und auch die beiden Hand­lungsbe­griffe zeichnen sich durch das Vorhan­densein eines Akti­vitäts­trägers aus. Eine beson­dere Form des Verhal­tens ist das von biolo­gischen Akti­vitäts­trägern (vgl. Abb. 1). Während dem Verhal­ten unbe­lebter Akti­vitäts­träger, beispiels­weise arti­kuliert mit einem Satz wie ‘der Stein rollt ins Tal’, keine durch evo­lutio­näre Prozes­se etab­lierten Zwecke zuge­schrieben werden, trifft das für das Verhal­ten im enge­ren Sinne, nämlich von Lebe­wesen, durchaus zu, auch wenn deren Akti­vitäts­träger weit davon entfernt sind, diese Zwecke selbst bewusst zu verfol­gen: etwa ‘eine Pflanze blüht’ zum Zwecke der Fortpflan­zung.[3]

Handlungen im weiten Sinn stehen zwischen solchem Verhal­ten (im enge­ren Sinn) und Handlun­gen im engen Sinn: Dem biolo­gischen Akti­vitäts­träger soll, wenn schon kein Selbst­bewusst­sein, so doch Bewusst­sein – insbe­sonde­re einfa­che Formen von Kogni­tionen und Inten­tionen – zuge­schrieben werden können.[4] Ein Beobach­ter verschränkt dabei die gegen­wärtig beobacht­bare Akti­vität des Akti­vitäts­trägers mit voraus­gegan­genen (vor allem bei Kogni­tionen) und zukünf­tigen (vor allem bei Inten­tionen) Akti­vitä­ten, die dabei von ihm als eine Einheit verstan­den werden. Eine Handlung im weiten Sinn zu erken­nen beinhal­tet daher, einen Handlungs­komplex der folgen­den Form bei einem Akti­vitäts­träger zu erken­nen: ‹etwas jetzt tun, weil der Akti­vitäts­träger früher etwas damit in Zusam­menhang Stehen­des getan hat und später etwas tun möchte, was auch mit der aktu­ellen Tätig­keit zusam­menhängt›.[5] Dieser Zusam­menhang ist aller­dings dem Akti­vitäts­träger nicht selbst bewusst. Wir als Beobach­ter können zwar einem Hund, den wir gera­de auf seinen Futter­napf zuren­nen sehen, zuschrei­ben, dass er den Napf gese­hen hat und weiß, dass er dort meist Futter findet (Kogni­tion, Verbin­dung zu vergan­genen Akti­vitä­ten) und zudem gleich fressen möchte (Inten­tion, zukünf­tige Akti­vität). Doch findet diese Verbin­dung zwischen den Akti­vitä­ten verschie­dener Zeiten noch ganz auf der Beobach­ter­ebe­ne statt; der Hund ist zwar bei Bewusst­sein, doch befin­det er sich dabei jeweils ganz im Hier und Jetzt.

Erst wenn der Beobachter dem Akti­vitäts­träger zuge­steht, dass dieser sich selbst rela­tiv zu den kogni­tiven und inten­tiona­len Aspek­ten eige­ner Handlun­gen (zunächst im weiten, dann auch im engen Sinn) verhal­ten kann, kann von »Selbstbe­wusstsein« und damit von »Handlun­gen im engen Sinn« die Rede sein. Denn letztlich können wir als Selbstbe­wusstsein zuschrei­bende Beobach­ter diese Zuschrei­bung nur anhand von entspre­chendem Verhal­ten und entspre­chenden Handlun­gen des betrach­teten Akti­vitäts­trägers rechtfer­tigen. Aller­dings hängt nun – im Gegen­satz zu den Handlun­gen im weiten Sinn – die Zuschrei­bung auch davon ab, dass sich der betrach­tete Akti­vitäts­träger dem Beobach­ter gegen­über selbst darstellt als einer der sich selbst bestimm­te Kogni­tionen und Inten­tionen zuschreibt und also selbst die entspre­chenden Bezie­hungen zu den über die aktu­elle Tätig­keit hinaus­gehen­den (Teil-)Handlun­gen berück­sichtigt. Akti­vitäts­träger dieses Typs unter­scheiden sich also deutlich von denen, die bei Handlun­gen im weiten Sinn (bzw. gar bei Verhal­ten) ange­setzt werden.

In der Monographie zum Materie-Geist-Problem von 2005 greift Arno Ros diese Unter­scheidun­gen auf und ordnet dem Verhal­ten im enge­ren Sinn den Akti­vitäts­träger­typ »Lebe­wesen« zu, dem Handeln im weiten Sinn den Akti­vitäts­träger­typ »Handlungs­subjekt« und dem Handeln im engen Sinn den Akti­vitäts­träger­typ »Person« (vgl. [Ros 2005a]Ros, Arno (2005).
Materie und Geist. Eine philosophische Untersuchung. Paderborn: Mentis.

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: Kap. IV, V und VI). Die umgangs­sprachli­che Unter­teilung der Begrif­fe für biolo­gische Akti­vitäts­träger in Pflanzen (und pflanzen­artige niede­re Tiere), (höhe­re) Tiere (und sich nicht wie Perso­nen geben­de Menschen) und schließlich Perso­nen wird hier durch eine entspre­chende Steige­rung der beobacht­baren Komple­xität des Verhal­tens entspre­chender Akti­vitäts­träger (inklu­sive poten­tieller Selbstdar­stellun­gen) unter­füttert.[6]


Schema und Aktu­ali­sierung

Verhalten und Handlungen – jeweils im engen wie im weiten Sinn – können in zwei wichti­gen, auf­einan­der bezo­genen Formen thema­tisiert werden: als einzel­ner Handlungs­vollzug, d.h. als Instanz, und als allge­meines Handlungs­schema, d.h. als Typus. Ein konkre­ter Handlungs­vollzug – etwa die Handlung des Lesens dieses Satzes zu genau diesem Zeitpunkt an genau diesem Ort von diesem indi­vidu­ellen Handlungs­träger – passiert und ist dann unwie­derhol­bar vorbei und endgül­tig Vergan­genheit. Ein abstrak­tes Handlungs­schema hinge­gen, beispiels­weise die Handlung »Lesen«, ist nicht raumzeit­lich situ­iert und kann daher auch nicht verge­hen. Auch kann sie belie­big oft wieder (jeweils als Instanz) vollzo­gen werden. Mit einem Handlungs­ausdruck kann je nach Kontext jeder der beiden Perspek­tiven zur Sprache gebracht werden. Als Typ verweist der Handlungs­ausdruck dann auf all das, was allen Handlungs­vollzü­gen dieses Typs gemein ist – auf die entspre­chende Unter­scheidungs­gewohn­heit bzw. den zuge­höri­gen Begriff. In der Tat können wir uns einer Handlungs­instanz auch immer nur als Instanz eines Handlungs­typs zuwenden.[7]

Bei den Handlungen im enge­ren Sinn erschei­nen die beiden Perspek­tiven insbe­sonde­re als Aus­führungs- oder Voll­zugsas­pekt (token: eine Handlung gemäß einem Schema konkret aus­führen) einer­seits und als Wahrneh­mungs- oder Beschrei­bungsas­pekt (type: eine ausge­führte konkre­te Handlung als Reali­sierung eines Schemas erken­nen und darstel­len) ande­rerseits. Es wird damit also eine Verbin­dung zu der Unter­scheidung zwischen Beobach­terebe­ne (oder Ebe­ne der dritten Person, Er-Pers­pekti­ve) und der Ebe­ne des Akti­vitäts­trägers (oder Ebe­ne der ersten Person, Ich-Pers­pekti­ve) gezo­gen (vgl. etwa [Janich 2005a]Literaturangabe fehlt.
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).

Komponenten von Handlungs­schema­ta

Handlungsschemata bestimmen allge­mein die Ele­mente, die bei allen entspre­chenden Handlungs­vollzü­gen vorkom­men. Dazu gehö­ren, wie bei einem Theater­stück, zum einen die Rollen: die handeln­den Perso­nen bzw. Handlungs­subjek­te, aber auch die “Requi­siten” – alle eben­falls jeweils als Typ charak­teri­siert – ge­wisser­maßen als Vari­ablen­namen für entspre­chende mögli­che konkre­te Bele­gungen.[8] Erst im konkre­ten Handlungs­vollzug, ana­log zu einer konkre­ten Auffüh­rung des Theater­stücks, werden diese Rollen­vari­ablen mit konkre­ten Instan­zen des passen­den Gegen­standstyps belegt.

Zum anderen gehört das zeitlich (mehr oder weni­ger) geord­nete System der Teilhand­lungen zum Handlungs­schema. Auch hier bieten die Teilhand­lungen, die die Handlung eines Theater­stücks deter­minie­ren, ein gutes, wenn auch komple­xes Beispiel. Zwischen dem Begriff der Teilhand­lung und dem der Handlungs­inten­tion besteht zudem ein enger Zusam­menhang.[9]

Mißerfolg und Mißlingen von Hand­lungs­aktu­ali­sierun­gen

Mit einer Handlungsaktualisierung kann das Handlungs­subjekt das inten­dierte Handlungs­ziel errei­chen oder auch nicht: Die Hand­lungs(aktu­ali­sierung) ist entspre­chend erfolg­reich oder nicht. Ande­rerseits kann ein Aktu­ali­sierungs­versuch gelin­gen oder misslin­gen. Im letzten Fall entspricht sie nicht dem durch das Schema gesetz­ten Standard. Gelin­gen und Erfolg sind also durchaus verschie­dene Aspek­te von Handlungs­vollzü­gen, wie auch der bekann­te ursprüng­lich medi­zini­sche Kommen­tar ‘Ope­ration gelun­gen, Patient tot’ deutlich werden lässt, mit dem auch außer­halb der Medi­zin auf zwar das entspre­chende Schema korrekt instan­ziieren­de Ausfüh­rungen einer Handlung refe­riert wird, die gleichwohl ihre eigent­liche Inten­tion verfehlt haben.

Besondere Bedeutung kommt der Unter­scheidung zwischen Gelin­gen und Erfolg bei Handlun­gen mit mehr als einem Handlungs­subjekt zu, also insbe­sonde­re bei Inter­akti­onen. Hier kann unter­schieden werden zwischen solchen Handlungs­schema­ta, die nur erfolg­reich aktu­ali­siert werden können, wenn mehre­re Handlungs­träger teilneh­men, und solchen, deren Aktu­ali­sierun­gen nur gelin­gen, wenn mehre­re Handlungs­träger teilneh­men. Im ersten Fall geht es um eine Handlung vom Typus der gemein­schaftli­chen Handlun­gen, im zweiten Fall um so genann­te Betei­ligungs­handlun­gen. Typi­sches Beispiel einer gemein­schaftli­chen Handlung ist das Tragen eines Gegen­standes, wenn dieser so schwer ist, dass einer allei­ne es nicht schafft. Er mag sich noch so mühen und das Schema des Tragens von Gegen­ständen korrekt aktu­ali­sieren, der Gegen­stand ist so nicht zu bewe­gen. Ein Beispiel für eine Betei­ligungs­handlung liefert ein Wettren­nen: Hier gelingt es einem allei­ne nicht einmal, eine Aktu­ali­sierung des Schemas zu vollzie­hen, denn das Schema sieht hier unbe­dingt die Rolle eines Konkur­renten vom Gegen­standstyp »Handlungs­subjekt« vor. Mit einem solchen mag dann das Schema korrekt aktu­ali­siert werden und der erste Handlungs­träger bei dem Rennen Erfolg haben, indem er es gewinnt.


Auswirkungen auf Kommuni­kations- und Zeichen­(handlungs­)begrif­fe

Offensichtlich sind alle Inter­akti­onen Betei­ligungs­handlun­gen, da Inter­aktions­schema­ta nur korrekt instan­tiiert werden können, wenn mehre­re Handlungs­träger­rollen belegt sind. Als spezi­elle Form der Inter­aktio­nen gilt das auch für Kommu­nika­tions- und Zeichen­handlun­gen. Bei Zeichen­handlun­gen ist es aller­dings durchaus legi­tim, dass diese beiden Rollen von dersel­ben Person einge­nommen werden – das ist eine Konse­quenz aus der Bestim­mung der Zeichen­handlun­gen als denje­nigen Kommu­nika­tionssche­mata, bei denen die Handlungs­träger den Zweck der Handlung selbst bewusst verfol­gen (und nicht bloß evo­lutio­när etab­lierte oder indi­vidual­geschicht­lich antrai­nierte Ausdrucks­bewe­gungen absol­vieren).

Die Verwendung des weit gefass­ten Handlungs­begriffs ermög­licht es, auch die nicht von den Handlungs­trägern bewusst zum Zweck der Kommu­nika­tion einge­setzten kommu­nika­tiven Inter­aktio­nen als Kommu­nika­tionen im vollen Sinn zu betrach­ten. Das gilt etwa für Signa­le bei Tieren. Legt man nur den engen Handlungs­begriff zugrun­de, werden alle Kommu­nika­tionen notwen­dig zu Zeichen­handlun­gen, denn diese sind ja eben durch den bewuss­ten Einsatz zum Zweck der Kommu­nika­tion bestimmt, der dem engen Handlungs­begriff eignet.

Anmerkungen
  1. Sie­he auch Wi­ki­pe­dia: Han­deln.
  2. Ei­ne der­ar­ti­ge hand­lungs­the­o­re­ti­sche Um­deu­tung der Be­grif­fe für Psy­chi­sches bil­det den Hin­ter­grund des lin­gu­is­tic turn (vgl. [Ros 1989/90a]Ros, Arno (1989/90).
    Begründung und Begriff. Wandlungen des Verständnisses begrifflicher Argumentationen. Hamburg: Meiner, 3 Bände.

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    : B. III, § 1.3 (S. 35ff)).
  3. Ge­nau­er ge­sagt: Die Ak­ti­vi­täts­trä­ger sind bei Ver­hal­ten im en­ge­ren Sinn, das nicht be­reits ein Han­deln im wei­te­ren Sinn ist, tat­säch­lich nicht die be­trach­te­ten Le­be­we­sen ins­ge­samt, son­dern das ei­ne oder an­de­re ih­rer funk­ti­o­na­len Tei­le. In der For­mu­lie­rung ei­nes sol­chen Ver­hal­tens, et­wa ‘das Tier at­met’ ver­weist das Sub­jekt ei­gent­lich da­rauf, dass der Zweck der be­trach­te­ten Ak­ti­vi­tät der ent­spre­chen­den funk­ti­o­na­len Tei­le (Lun­gen, etc.) auf das Tier als Gan­zes ge­rich­tet ist (da­mit näm­lich das Tier über­lebt).
  4. Wie etwa Ros ([Ros 1979a]Ros, Arno (1979).
    Objektkonstitution und elementare Sprachhandlungsbegriffe. Königstein/Ts.: Hain.

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    : Kap. 3.2) deut­lich ge­macht hat, lässt sich Pi­a­gets Zwi­schen­stu­fe des sen­so­mo­to­ri­schen Ver­hal­tens ge­nau in die­sem Sinn in­ter­pre­tie­ren: Im Zu­sam­men­hang mit sol­chem Ver­hal­ten las­sen sich psy­cho­lo­gi­sche Prä­di­ka­te, wie ‘zu et­was Lust emp­fin­den’ und ‘et­was tun wol­len’ oder ‘et­was se­hen’ und ‘et­was glau­ben’ zu­min­dest in ei­nem ele­men­ta­ren Sinn aus der Be­ob­ach­ter­per­spek­ti­ve auf den Ak­ti­vi­täts­trä­ger an­wen­den.
  5. Auf die­se Wei­se wird zu­gleich ei­ne spe­zi­el­le die Zeit über­brü­cken­de Iden­ti­tät des Ak­ti­vi­täts­trä­gers etab­liert. Es wä­re näm­lich feh­ler­haft, ein­fach den phy­si­schen Kör­per als den Ak­ti­vi­täts­trä­ger an­zu­set­zen.
  6. Ver­wandt, wenn auch an­ders be­stimmt, ist die Drei­tei­lung Pless­ners in de­zen­tra­lis­ti­sche (pflanz­li­che), zen­tra­lis­ti­sche (tie­ri­sche) und ex­zen­tri­sche (mensch­li­che) Or­ga­ni­sa­ti­on bzw. Po­si­ti­o­na­li­tät von Ak­ti­vi­täts­trä­gern ([Pless­ner 1928a]Literaturangabe fehlt.
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    ).
  7. Die da­mit an­ge­spro­che­ne Un­ter­schei­dung ist an sich all­ge­mein und kann auf al­le mög­li­chen Un­ter­schei­dungs­ge­wohn­hei­ten und Be­grif­fe an­ge­wen­det wer­den. Ne­ben dem Be­zeich­nungs­paar ‘Typ und In­s­tanz’ wird auch das dem Eng­li­schen ent­lehn­te ‘Type und To­ken’ häu­fig ver­wen­det. Spe­ziell für Ver­hal­ten und Hand­lun­gen ist hin­ge­gen die Form ‘Sche­ma und Ak­tu­a­li­sie­rung’ – der Aus­druck ‘Ak­tu­a­li­sie­rung’ – häu­fig auch ‘Ak­tu­a­li­sie­rung ei­nes Hand­lungs­sche­mas’ – soll al­so nicht be­deu­ten, dass ein Sche­ma mo­der­ni­siert, ak­tu­ell ge­macht wird; viel­mehr soll ein un­ter das Sche­ma fal­len­der ein­zel­ner kon­kre­ter Akt voll­zo­gen wer­den.
  8. Ort und Zeit sind spe­zi­el­le Rol­len ei­nes je­den Hand­lungs­sche­mas.
  9. Man voll­zieht eine Hand­lung, in­dem man die Teil­hand­lun­gen voll­zieht (Mit­tel). Man voll­zieht ei­ne Teil­hand­lung, um die Ge­samt­hand­lung zu voll­zie­hen (Zweck). Die Ket­ten die­ser ge­gen­läu­fi­gen Re­la­ti­o­nen zwi­schen Hand­lungs­sche­ma­ta en­den dort, wo kei­ne über­ge­ord­ne­te Hand­lung bzw. wo kei­ne Mit­tel­hand­lung mehr an­ge­ge­ben wer­den kann, son­dern nur noch ein all­ge­mei­ner Über­le­bens­wil­le (oder -trieb) des Hand­lungs­sub­jekts bzw. Ver­hal­tens­sche­ma­ta (im en­ge­ren oder wei­te­ren Sinn). Aus­nah­men sind hier Selbst­zweck­hand­lun­gen, die gar kei­nen Zweck außer dem Voll­zug der Hand­lung selbst ha­ben.
Literatur                             [Sammlung]

[Janich 2005a]:
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[Pless­ner 1928a]:
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[Ros 1979a]: Ros, Arno (1979). Objektkonstitution und elementare Sprachhandlungsbegriffe. Königstein/Ts.: Hain.

[Ros 1989/90a]: Ros, Arno (1989/90). Begründung und Begriff. Wandlungen des Verständnisses begrifflicher Argumentationen. Hamburg: Meiner, 3 Bände. [Ros 2005a]: Ros, Arno (2005). Materie und Geist. Eine philosophische Untersuchung. Paderborn: Mentis. [We­ber 2005a]:
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Ausgabe 1: 2013

Verantwortlich:

Seitenbearbeitungen durch: Joerg R.J. Schirra [26] und Klaus Sachs-Hombach [3] — (Hinweis)

Zitierhinweis:

[Schirra 2013g-k]Literaturangabe fehlt.
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