Exkurs:Verifikationsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2019, 14:15 Uhr

Exkurs zu: Modalität, Proposition


Die Wahrheit einer Proposition kann nur rela­tiv zu dem gemein­ten Kontext ange­geben werden. Bei einer singu­lären konkre­ten Propo­sition[1] ergibt sich Wahrheit (und Falsch­heit) aus dem Verhält­nis zwischen dem behaup­teten Sachver­halt und den Tatsa­chen in dem gemein­ten Kontext. Dabei muss unter­schieden werden, ob es möglich ist, die Geltung des behaup­teten Sachver­halts in dem Kontext empi­risch zu über­prüfen, oder ob direk­ter Zugang zu dem Kontext nicht möglich ist und daher nur ein logi­scher Abgleich mit dem Vorwis­sen gelingt.[2]


Verifikationsverfahren für singu­läre kon­krete Propo­siti­onen

  • Das allgemeine empirische Veri­fika­tionsver­fahren für singu­läre konkre­te Propo­siti­onen besteht darin, zunächst den durch die Kontext­bildung ange­gebe­nen Kontext aufzu­suchen, dort die durch die Nomi­natio­nen iden­tifi­zierten Gegen­stände zu finden und schließlich die durch die Prädi­kation ins Spiel gebrach­te Unter­scheidungs­praxis auf jene Gegen­stände anzu­wenden. Der Wahrheits­begriff ist damit korres­pondenz­theore­tisch gefasst.
  • Ein Sonderfall tritt bei Loka­tionsan­gaben ein: Wird durch die Prädi­kation ein Gegen­stand loka­lisiert, dann sucht man gemein­hin nicht zunächst den Gegen­stand und prüft dann, ob er sich am prädi­zierten Ort befin­det. Vielmehr sucht man zunächst den ange­gebenen Ort auf und prüft sodann, ob sich der gemein­te konkre­te Gegen­stand dort befin­det. Diese Veri­fika­tionsum­kehr hängt mit der Bedeu­tung der Rauman­gaben für die Kontext­bildung zusam­men (vgl. [Tugend­hat 1976a]Tugend­hat, Ernst (1976).
    Vorle­sungen zur Einfüh­rung in die sprach­ana­lyti­sche Philo­sophie. Frank­furt/M.: Suhr­kamp.

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    : V. 26, insbes. S. 463-469).[3]
  • Ein allgemeines logisches Veri­fika­tionsver­fahren kann für die singu­lären konkre­ten Propo­sitio­nen zum Zuge kommen, wenn der Zielkon­text nicht zur aktu­ellen Verhal­tensi­tuation, in der allein das empi­rische Veri­fika­tionsver­fahren wirksam wäre, gemacht werden kann: Hierbei wird allein durch logi­sches Schließen die Verträg­lichkeit der Propo­sition mit dem Wissen über jenen Kontext getestet (vgl. hierzu Prädi­kation: Begrif­fe, begriff­liche Argu­mente und logi­sches Schließen). Hier liegt daher ein kohä­renzthe­oreti­scher Wahrheits­begriff zugrun­de.


Verifikationsverfahren für andere Arten von Pro­posi­tionen

Bei den anderen Typen von Propo­sitio­nen wird Wahrheit auf verschie­dene Weisen auf die Basis­form der singu­lären konkre­ten Propo­sitio­nen zurück bezo­gen:[4]

  • Das allgemeine Verifikations­verfah­ren für gene­relle konkre­te Propo­siti­onen (bzw. exten­sional-abstrak­te P.) besteht darin, die unter der Quanti­fika­tion zusam­menge­fassten Einzel­fälle gemäß der entspre­chenden Veri­fika­tionsver­fahren für singu­läre konkre­te Propo­siti­onen zu über­prüfen. Da es sich um eine endli­che Menge handelt, termi­niert der Entschei­dungsal­gorith­mus, sobald bei Allquan­tifi­kation ein Gegen­beispiel oder bei Exis­tenzquan­tifi­kation ein Beispiel gefun­den wird, oder wenn alle Möglich­keiten über­prüft sind. Da dieses Veri­fika­tionsver­fahren auf dem für singu­läre konkre­te Propo­siti­onen beruht, erge­ben sich ana­log logi­sche und empi­rische Vari­anten.
  • Die Verifikationsverfahren für inten­sional-abstrak­te Propo­siti­onen müssen darauf gerich­tet sein zu über­prüfen, ob eine prinzi­piell auf unend­lich viele Einzel­fälle anwend­bare Regel gilt. Die Wahrheit hängt also nur indi­rekt von bestimm­ten Kontex­ten ab. Da eine Über­prüfung aller Einzel­fälle nicht möglich ist, richtet sich die Veri­fika­tion in diesen Fällen norma­lerwei­se an der Korrekt­heit des Konstruk­tionsver­fahrens für solche Regeln aus. Dabei spielen insbe­sonde­re die logi­schen Zusam­menhän­ge zwischen den betei­ligten Begrif­fen eine entschei­dende Rolle. [5]


Anmerkungen
  1. Vgl. Ex­kurs: Ar­ten von Pro­po­si­ti­o­nen.
  2. Vgl. auch Wi­ki­pe­dia: Ve­ri­fi­ka­ti­on, so­wie Wi­ki­pe­dia: Be­weis (Lo­gik).
  3. Ge­nau­er: Da kon­kre­te Pro­po­si­ti­o­nen da­durch be­stimmt sind, dass man sich mit ih­nen auf raum­zeit­lich ver­or­te­te Ge­gen­stän­de be­zieht, tritt die Ve­ri­fi­ka­ti­ons­um­kehr ge­ra­de bei der Zu­schrei­bung der für die­se Art von Ge­gen­stän­den cha­rak­te­ris­ti­schen Ei­gen­schaft auf.
  4. Da be­griff­li­che “Pro­po­si­ti­o­nen” ei­nen stark ten­ta­tiv-nor­ma­ti­ven An­teil haben, stellt sich bei ih­nen nicht die Fra­ge nach der Wahr­heit, son­dern nach ih­rer Sinn­haf­tig­keit; vgl. [Ros 1999a]Ros, Arno (1999).
    Was ist Philo­sophie?.
    In Philo­sophie­ren über Philo­sophie, 36–58.

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  5. In­so­fern mit die­sen Re­geln ei­ner­seits ar­ti­ku­liert wer­den kann, dass ein Sach­ver­halt in al­len Kon­tex­ten gilt, oder an­de­rer­seits, dass ein Sach­ver­halt we­nig­stens in ei­ni­gen Kon­tex­ten gilt, kön­nen die ale­thi­schen Mo­dal­lo­gi­ken ein­ge­setzt wer­den.
Literatur                             [Sammlung]

[Ros 1999a]: Ros, Arno (1999). Was ist Philo­sophie?. In: Raatzsch, R. (Hg.): Philo­sophie­ren über Philo­sophie. Leipzig: Leipzi­ger Uni­versi­tätsver­lag, S. 36–58.

[Tugend­hat 1976a]: Tugend­hat, Ernst (1976). Vorle­sungen zur Einfüh­rung in die sprach­ana­lyti­sche Philo­sophie. Frank­furt/M.: Suhr­kamp.


Hilfe: Nicht angezeigte Literaturangaben

Ausgabe 1: 2013

Verantwortlich:

Seitenbearbeitungen durch: Joerg R.J. Schirra [24] — (Hinweis)

Zitierhinweis:

[Schirra 2013g-4]Vergleiche vollständigen Eintrag
in Literatursammlung
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Schirra, Jörg R.J. (2013). Exkurs: Verifikationsverfahren. (Ausg. 1). In: Schirra, J.R.J.; Halawa, M. & Liebsch, D. (Hg.): Glossar der Bildphilosophie. (2012-2024).
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