Modalität

Aus GIB - Glossar der Bildphilosophie
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Unterpunkt zu: Zeichentheorien: Übersicht


Die raumzeitliche Situierung von Zeichenhandlungen und ihrer Sachbezüge

Neben anderen hier irrelevanten Sachgebieten begegnet einem der Ausdruck ‘Modalität’ auch im Grenzgebiet von Logik und Zeichentheorie: Ist von der Modalität einer Zeichenhandlung die Rede, wird zunächst an die Qualifikation einer Proposition als notwendig oder möglich gedacht (alethische Modalität).[1]

In einem allgemeineren Sinn wird mit dem Ausdruck darüber hinaus die situative (insbesondere raumzeitliche) Einordnung einer Zeichenhandlung insgesamt bezeichnet. Sowohl für Zeichenhandlungen mit als auch ohne Sachbezug ist die Situation, in der sie geäußert werden, von großer Bedeutung: Bei den Zeichenhandlungen ohne Sachbezug spielt diese Verhaltensumgebung im Grunde sogar die einzige Rolle. Bei den Zeichenhandlungen mit Sachbezug werden allerdings weitere Kontexte berücksichtigt, auf die sich die Proposition bezieht. Wenn diese zusätzlichen Situationen nicht aus der Äußerungssituation implizit ableitbar sind, müssen sie explizit angegeben werden (⊳ Kontextbildung). Im weiten Sinn meint ‘Modalität einer Zeichenhandlung’ daher das Angeben dieser zusätzlichen, in der Regel abwesenden Kontexte.


Aspekte des Kontextbezugs von Propositionen

Natürlich sind Aussagen, wie übrigens ja auch jeder Bildgebrauch, notwendigerweise situativ eingebunden: Die entsprechenden Zeichenhandlungen finden stets in einem bestimmten raumzeitlichen Kontext statt, auf den sie sich unter Umständen auch direkt beziehen. Doch diese Einbindung ist nicht gemeint, wenn von ‘Modalität’ die Rede ist. Gemeint ist vielmehr, dass Aussagen selbst notwendig mit einer (in der Regel anderen) Bezugssituation assoziiert sind, die mehr oder weniger frei gewählt und ausdrücklich oder implizit kommuniziert wird. Diese Situation liefert den Rahmen für das Zusammenspiel von Nomination und Prädikation.[2]

Die Aufteilung der pragmatischen Teilfunktionen einer Proposition, die wir heute Prädikation und Nomination nennen, geht im Wesentlichen auf die Philosophie des antiken Griechenlands und insbesondere auf Aristoteles zurück. Neben jenen grundlegenden Aspekten verweist [Aristoteles 1949a]Aris­tote­les (1949).
De inter­preta­tione.
In Aris­tote­lis cate­goriae et liber de inter­preta­tione, 47-72.

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(12 squ.) auch darauf, dass eine Aussage häufig durch weitere Angaben zu Ort und Zeit oder zu Notwendigkeit und Möglichkeit ergänzt ist. Diese modalen Aspekte wurden in der formalen Logik lange als lediglich optionale Zusätze zum Kern einer Aussage (Proposition) angesehen.[3] Dabei trat im Laufe der Zeit auch eine Verkürzung von Modalität auf das Aspektpaar Notwendigkeit und Möglichkeit ein.
Doch führen die Analysen der modernen Sprachphilosophie dazu, Modalität im weiten Sinn als eine wesentliche Komponente von Propositionen zu konzipieren, ohne die die Funktionen von Nomination und Prädikation gar nicht sinnvoll eingeführt werden können (s. etwa [Tugendhat 1976a]Tugend­hat, Ernst (1976).
Vorle­sungen zur Einfüh­rung in die sprach­ana­lyti­sche Philo­sophie. Frank­furt/M.: Suhr­kamp.

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). Abgesehen davon, dass Aussagen in natürlicher Sprache in der Regel schon grammatisch (über Tempusmarker) zumindest zeitlich gegenüber der Äußerungssituation positioniert werden, wäre es auch logisch unmöglich, die Nominationen mit Kennzeichnungen oder deiktischen Partikeln unabhängig von einem wenigstens implizit gegebenen Kontextbezug durchzuführen: Ob der König von Frankreich tatsächlich kahl ist, wie mit einem oft verwendeten Beispielsatz behauptet wird, hängt natürlich davon ab, von welchem Zeitpunkt bzw. allgemeiner von welchem situativen Kontext dabei die Rede sein soll. Auch Eigennamen helfen offensichtlich nicht, denn ob Mathilde Französin ist oder nicht hängt wieder davon ab, auf welchen Zusammenhang mit jemandem namens Mathilde durch die entsprechende Kombination von Nomination (‘Mathilde’) und Prädikation (‘ist Französin’) Bezug genommen wird, kurz: von der (im weiten Sinn verstandenen) Modalität der Aussage.

Die Wahrheit einer Proposition kann offensichtlich nur relativ zu dem gemeinten Kontext angegeben werden. Bei einer singulären konkreten Proposition ergibt sich Wahrheit (und Falschheit) aus dem Verhältnis zwischen dem behauptetem Sachverhalt und den Tatsachen in dem gemeinten Kontext. Dabei muss unterschieden werden, ob es möglich ist, die Geltung des behaupteten Sachverhalts in dem Kontext empirisch zu überprüfen, oder ob direkter Zugang zu dem Kontext nicht möglich ist und daher nur ein logischer Abgleich mit dem Vorwissen gelingt.[4]

Der Zusammenhang zwischen Notwendigkeit und Möglichkeit einer Proposition einerseits und dem Kontextbezug der Proposition, andererseits wird besonders sinnfällig in der Interpretation von Leibniz ([Leibniz 1710a]Leibniz, Gottfried Wilhelm (1710).
Essais de théo­dicée sur la bonté de Dieu, la liber­té de l'homme et l'ori­gine du mal. Amster­dam: Troyel.

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): Eine Proposition ist notwendig, wenn sie in allen möglichen Kontexten gilt. Sie ist möglich, wenn es mindestens eine Situation gibt, in der sie gilt. Modalität im engeren Sinn ist also verständlich zu machen als Quantifikation[5] über die Kontexte, in denen mit der Proposition ein Sachverhalt behauptet wird.


Modalität der Bildverwendung

Sind Bilder Zeichenhandlungen ohne Kontextbildung?

Eng verbunden mit dem Problem, ob Bildverwendungen als Zeichengebräuche in der Regel über Sachbezüge verfügen, stellt sich die Frage, ob bei Bildverwendungen modale Aspekte, wie bei Aussagen auftreten. Anders gefragt: Setzt jeder Bildgebrauch einen Akt der Kontextbildung voraus, durch den der Kontext mitgeteilt wird, auf den sich ein bildlicher Sachbezug richten sollte?

Das ist zwar offensichtlich möglich – man denke etwa an ein Bild mit einem Titel, der aus einer Orts- und Zeitangabe besteht[6] –, nicht aber notwendig der Fall: Bei einem Fahndungsphoto etwa geht es gemeinhin nicht darum, auf nicht-bildliche Weise auf einen bestimmten Kontext zu verweisen, in dem dann gelten soll, dass dort der gesuchte Mensch so posiert und so ausgesehen hat. Dass das Photo bei einer ganz bestimmten Gelegenheit entstanden ist, ist für die Verwendung als Fahndungsphoto weitgehend irrelevant. Vielmehr scheint die Bildverwendung selbst den entsprechenden Kontext zu eröffnen.

Die modale Theorie der Bildverwendung

Offenbar stellt der nicht-reflexive Gebrauch eines darstellenden Bildes selbst ebenfalls einen zusätzlichen situativen Kontext zur Verfügung, der als Ausgangspunkt für Nominationen und Prädikationen dienen kann und in aller Regel auch dient ([Schirra 1995a]Schirra, Jörg R.J. (1995).
Under­standing Radio Broad­casts On Soccer. The Concept »Mental Image« and Its Use in Spatial Reasoning.
In Bilder im Geiste: Zur kogni­tiven und erkennt­nistheo­reti­schen Funktion pikto­rialer Reprä­senta­tionen, 107-136.

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). Der Gebrauch des Bildes liefert den Kommunikationspartnern jedenfalls genau den Kontext, der für die Aussagen über den Bildinhalt (d.h. das Abgebildete) benötigt wird. Kontextbildung wäre demnach die primäre Funktion jener Bildverwendungen ([Schirra 2001a]Schirra, Jörg R.J. (2001).
Bilder   ——   Kontext­bilder.
In Bildhan­deln. Inter­diszi­plinä­re Forschun­gen zur Pragma­tik bildhaf­ter Darstel­lungs­for­men, 77-100.

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). Ähnlich wie die Erwähnung eines Romans den Gesprächspartnern einen ganz bestimmten (fiktiven) Kontext für die anschließenden Nominationen und Prädikationen über die Romanhandlung und deren Protagonisten eröffnet, versucht jemand durch die Präsentation eines Bildes, die Aufmerksamkeit des Gegenübers (oder seine eigene in der Rolle eines vorgestellten Gegenübers) auf eine reale oder fiktive Wahrnehmungssituation zu richten, die in den meisten Fällen nicht mit der tatsächlichen Situation der Zeichenhandlung übereinstimmt. Die Kontextbildung mit Hilfe von Bildern bietet dabei zumindest innerhalb gewisser Grenzen (etwa der Sinnesmodalität) durchaus auch die Möglichkeit, die entsprechenden Nominationen und ihr Zusammenspiel mit der erwähnten Prädikation unmittelbar auf Wahrnehmung gestützt – also wie im aktuellen Äußerungskontext – zu verankern.

Dass in der Tat jeder andere Gebrauch eines Gegenstandes als Bild auf der Verwendung zur Kontextbildung beruht liegt nahe: Denn es ist stets zunächst das scheinbare sinnliche Vergegenwärtigen einer meist nicht zugleich anwesenden Situation, das speziellere Bildgebräuche überhaupt erst möglich macht. Das Primat der Kontextbildung bei der Bildhandlung gemäß der modalen Bildtheorie gilt auch für Strukturbilder, wenn davon ausgegangen wird, dass zusätzlich eine metaphorische Übertragung räumlich-visuell darstellbarer Entitäten auf die an sich nicht-visuell wahrnehmbaren Aspekte des dargestellten Sujets im Spiel ist: Wieder werden die räumlich-visuellen Stellvertreter in einem durch die Bildverwendung zuallererst eröffneten Kontext – dem Bildraum – präsentiert und damit unter anderem für weitere Zeichenhandlungen mit entsprechendem Sachbezug, der dabei teilweise empirisch verifiziert werden kann, zur Verfügung gestellt.

Für die modale Theorie ist es die grundlegende Aufgabe einer Bildverwendung, den Bildraum als eine neben die Äußerungssituation tretende weitere gemeinsame Wahrnehmungs- und Handlungssituation zu öffnen.[7] Erst wenn die von der Prädikationstheorie fokussierten Prädikationen auf diesen abgetrennten Kontext bezogen werden, sind sie in die Verwendung eines Gegenstands als Bild einbezogen. Denn das Charakteristische der Bildverwendung ist weniger, dass damit etwas zu sehen gegeben wird, als vielmehr, dass damit etwas zu sehen gegeben wird, was als an ganz anderer Stelle oder Zeit gesehen gelten soll.

Entsprechend kann man sich bei der Verwendung eines Fahndungsphotos zusammen mit den Worten ‘Haben Sie eine Person gesehen, die aussieht wie diese Person da’ durchaus vorstellen, dass eine konkrete Zeigegeste die verwendeten deiktischen Ausdrücke (‘diese ... da’) unterstützt. Aber auf welche Person sollte dabei denn gezeigt werden, ist an der Stelle ›da‹ im aktuellen Verhaltenskontext der Kommunikations­partner doch tatsächlich nur ein Stück bedrucktes Papier? Die Person ist natürlich “im” Bild, das heißt: zu sehen in dem mithilfe des Bildes vergegenwärtigten situativen Kontext. Auch beim Einsatz als Passbild evoziert das Vorzeigen des Bildträgers zunächst einen anderen Kontext. In diesem Fall erlaubt es dieser Kontext (im Prinzip), eine andere, raumzeitlich meist weit entfernte Erscheinung der anwesenden und zu identifizierenden Person als Referenz für eine visuelle Identitätsprüfung zu nutzen.[8]

Sachbezüge bei Bildverwendungen

Aus der modalen Theorie der Bildverwendung folgt nun allerdings, dass eine Bildhandung selbst keinen Sachbezug im gleichen Sinn, wie eine Aussage, haben kann. Denn der Sachbezug der Propositionen richtet sich stets auf die Sachverhalte in einem (vor-)gegebenen Kontext. Mit Bildern wird gemäß der modalen Theorie hingegen ein Kontext überhaupt eröffnet, auf den sich die Sachbezüge weiterer Zeichenhandlungen beziehen können. Vom Sachbezug einer Bildverwendung kann daher nur in einem abgeleiteten Sinn die Rede sein: Insofern sich über dem durch das Bild gegebenen Kontext und einem anderweitig (etwa durch einen Text oder durch direkte Wahrnehmung) gegebenen Kontext die gleiche Menge an wahren Propositionen bilden lässt. Da die Mächtigkeit dieser Menge aber notwendig unendlich groß ist – jeder Kontext kann durch unbeschränkt viele Propositionen beschrieben werden (⊳ Ekphrasis) – ist dieser abgeleitete Sachbezug im Gegensatz zu dem Sachbezug der Aussagen nicht auf endliche Weise verifizierbar. Bei Bildern sollte entsprechend nicht ohne Weiteres von Wahrheit geredet werden.


Referenz und Situiertheit bei Medien

Der Begriff der Referenz eines Zeichens hängt direkt von der jeweils gemeinten Bezugssituation ab. Der Situationsbezug von Kommunikationshandlungen kann zudem dazu benutzt werden, Typologien der Medien zu bilden.

Anmerkungen
  1. Vgl. etwa auch Wikipedia: Modalität (Philosophie).
  2. Es ist wichtig, sich den Unterschied zwischen Modalität und Indexikalität klarzumachen. Indexikalische Ausdrücke, insbesondere ‚diese/r/s’, sind normalerweise Teil einer Nomination. Dabei wird der gemeinte Gegenstand durch eine konkret ausgeführte (oder auch eine nur abstrakt vorgestellte) Zeigehandlung – also durch eine Richtungsangabe insbesondere mit Finger, Hand, Arm, Kopf, Augen oder (wie etwa in Navajo) Lippen – ausgewählt. Dieses Zeigen richtet sich daher bereits auf die Bezugssituation der Proposition, die schon vorher, etwa durch Orts- und Zeitangaben, bereitgestellt worden sein muss. Modalität (im hier verfolgten Sinn) betrifft hingegen genau die Handlung, mit der dieser Bezugskontext zuallererst bereitgestellt wird: die Kontextbildung.
  3. Entsprechend wurden reine Aussagen- und Prädikatenlogiken unabhängig von speziellen Modallogiken betrachtet (vgl. Wikipedia: Modallogik). Letztere blieben dabei fast ausschließlich auf die Aspekte Notwendigkeit und Möglichkeit beschränkt. Lediglich die (später verschiedentlich aufgegriffene) „mögliche Welten“-Interpretation von Leibniz stellt zumindest eine gewisse Verbindung zwischen Notwendigkeit/Möglichkeit und der raumzeitlichen Situiertheit her, indem über die möglichen Geltungs­situationen quantifiziert wird (Notwendigkeit als Allquantifizierung, Möglichkeit als Existenzquantifizierung); vgl. etwa [Kripke 1972a]Kripke, Saul A. (1972).
    Naming and Neces­sity.
    In Seman­tics of Natu­ral Lan­guage, 253-355, 763-769.

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    sowie Wikipedia: Mögliche Welt.
  4. Siehe hierzu Exkurse:Verifikationsverfahren.
  5. Vgl. auch Wikipedia: Quantoren.
  6. Auch beim Einblenden von Datum und Uhrzeit in die Aufnahme, wie es bei neueren Photoapparaten möglich ist, handelt es sich um eine entsprechende (partielle) Kontextspezifizierung.
  7. Dabei kann der Bildraum auch metaphorisch für nichträumliche bzw. nichtvisuelle Bereiche stehen, wie im Fall der Strukturbilder; oder ein Bild erhält in reflexiver Verwendung gerade durch das Verweigern eines Bildraumes seine kommunikative Funktion höherer Ordnung (⊳ ungegenständliche Bilder).
  8. Natürlich kann diese visuelle Identitätsprüfung nur funktionieren, weil entsprechende soziale Institutionen wenigstens im Prinzip sicherstellen, dass der gezeigte Kontext tatsächlich den Abgebildeten zu einem früheren Zeitpunkt enthält, also nicht fiktiv ist.
Literatur                             [Sammlung]

[Aristoteles 1949a]: Aris­tote­les (1949). De inter­preta­tione. In: Minio-Palu­ello, L. (Hg.): Aris­tote­lis cate­goriae et liber de inter­preta­tione. Ox­ford: Ox­ford Uni­versity Press, S. 47-72.

[Kripke 1972a]: Kripke, Saul A. (1972). Naming and Neces­sity. In: David­son, D. & Harman, G. (Hg.): Seman­tics of Natu­ral Lan­guage. Dordrecht: Reidel, S. 253-355, 763-769. [Leibniz 1710a]: Leibniz, Gottfried Wilhelm (1710). Essais de théo­dicée sur la bonté de Dieu, la liber­té de l'homme et l'ori­gine du mal. Amster­dam: Troyel. [Schirra 1995a]: Schirra, Jörg R.J. (1995). Under­standing Radio Broad­casts On Soccer. The Concept »Mental Image« and Its Use in Spatial Reasoning. In: Sachs-Hom­bach, K. (Hg.): Bilder im Geiste: Zur kogni­tiven und erkennt­nistheo­reti­schen Funktion pikto­rialer Reprä­senta­tionen. Amster­dam: Rodopi, S. 107-136. [Schirra 2001a]: Schirra, Jörg R.J. (2001). Bilder   ——   Kontext­bilder. In: Sachs-Hom­bach, K. (Hg.): Bildhan­deln. Inter­diszi­plinä­re Forschun­gen zur Pragma­tik bildhaf­ter Darstel­lungs­for­men. Magde­burg: Skriptum, S. 77-100. [Tugendhat 1976a]: Tugend­hat, Ernst (1976). Vorle­sungen zur Einfüh­rung in die sprach­ana­lyti­sche Philo­sophie. Frank­furt/M.: Suhr­kamp.


Hilfe: Nicht angezeigte Literaturangaben

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Seitenbearbeitungen durch: Joerg R.J. Schirra [27], Klaus Sachs-Hombach [5] und Emilia Didier [1] — (Hinweis)