Proposition

Aus GIB - Glossar der Bildphilosophie
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Unterpunkt zu: Zeichentheorien: Übersicht


Aussagen und Sachbezüge

Während alle Zeichenhandlungen durch ihre illoku­tionäre Kom­po­nen­te einen Inter­aktions­bezug aufweisen, kommt nicht allen von ihnen auch ein Sach­bezug zu: Die Äußerung ‘Hallo!’ etwa ist bereits durch die Beschrei­bung der Illo­kution und des Selbst­bezugs hin­reichend charakte­risiert. Anders eine Äußerung des Typs Aus­sage (Behauptungs­äußerung),[1] etwa ‘Dieser Apfel ist reif’ oder – deutlich komplexer – ‘Georg ist der Groß­vater mütter­licher­seits von der Autorin des Buchs, das wir gestern gekauft haben’: Mit­hilfe von Aussagen und den von ihnen abge­leiteten Illoku­tionen[2] versuchen die Zeichen­handelnden, den Fokus ihrer gemein­samen Auf­merk­sam­keit auf einen Sach­verhalt zu richten, der – jeweils in einem bestimm­ten Zusammen­hang – bestehen mag oder auch nicht. Es ist dieser Sach­bezug, der wahr oder falsch sein kann.[3] Der Teil­aspekt der Gesamt­zeichen­handlung, der diesen Sach­bezug vermittelt, wird Propo­sition genannt.

Propositionen sind abstrakte Aspekte von Zeichen­handlungen, die an sich nie ohne dieses Umfeld auftreten und sich entspre­chend nicht ohne Weiteres darstellen lassen. Allerdings gibt es sprach­liche Ausdrucks­formen, die spezifisch den Sach­bezug einer Äußerung themati­sieren und sich daher als eine lingu­istische Normal­form zur Dar­stellung von Propo­sitionen anbieten: nämlich die mit ‘dass’ eingeleiteten Neben­sätze (kurz: dass-Phrasen). Der – hin­sichtlich eines bestimmten Kontexts – gemeinsame Sach­bezug von Äußerungen mit so unter­schiedlichen Sätze, wie ‘Paul hinkt nicht mehr.’, ‘Hinkt Paul?’, ‘Paul, bitte hinke.’ und ‘Möge Paul niemals hinken.’ kann somit ausge­drückt werden als Propo­sition ‘dass Paul hinkt’.

Auch die Verwendung eines bild­haften Zeichens hat, zumin­dest auf den ersten Blick, in der Regel einen Sach­bezug: Das, was mit seiner Hilfe gezeigt wird, was das Bild beinhal­tet. Daher stellt sich die Frage, ob und in welcher Form Bilder Aus­sagen gleich­gestellt werden können oder sollten, und auf welche Weise dann dabei die Propo­sition gebildet wird. Bei genauerer Ana­lyse wird diese Inter­pretation des Sach­bezugs pikto­rialer Zeichen­verwen­dungen aller­dings zweifel­haft.


Aspekte von Propositionen

Nomination und Prädikation

Propositionen sind durch eine ganz charakte­risti­sche Auf­gliederung in unselb­ständige Teil­handlungen bestimmt: Sie setzen sich stets aus einer Prädikation und mindestens einer Nomination zusammen. Durch die Prädi­kation wird eine Unter­scheidungs­gewohn­heit, von der der Sender glaubt, sie stelle für den Empfänger neue Infor­mation dar, auf Gegen­stände angewandt, die über die Nomina­tionen identi­fiziert werden und als gemein­sam bereits bekannt gelten. Die damit verbundene funktionale Auf­spaltung erlaubt es, sich mit Aussagen auf andere Kontexte als die Äuße­rungs­situa­tion zu beziehen. Dabei bestimmt die Modalität der Aussage, welcher Kontext jeweils gemeint ist.

Arten von Propositionen

Propositionen können einfach sein oder aus anderen Propo­sitionen zusammen­gesetzt; sie können Einzelnes betreffen (singulär) oder Mehreres (generell); und sie können sich auf Konkretes oder Abstraktes beziehen, wobei sich im letzten Fall tatsächlich auch Regeln hinter den schein­baren Sach­bezügen verbergen können.[4] Von der Art der Propo­sition hängt die Art und Weise ab, mit der festge­stellt wird, ob eine Proposition wahr ist.[5] Um den Vergleich von Propo­sition und Bild rational nach­voll­ziehbar zu gestalten, ist es wichtig, genau fest­zulegen, welche Art von Bildern dabei mit welcher Sorte von Propo­sitionen ins Verhältnis gesetzt werden soll.

Kontextgebundenheit des Sach­bezugs

Zentrale Voraussetzung für den expliziten Sach­bezug einer Zeichen­handlung und damit für Propo­sitionen ist die Möglich­keit, sich explizit auf einen Kontext beziehen zu können.[6]

Zwar sind prinzipiell alle Zeichen­handlungs­instanzen auf einen Kontext orientiert, nämlich auf die Zeichen­hand­lungs­situation, in der sie statt­finden. Doch allein bei den Zeichen­hand­lungen mit Sach­bezug kann die Fixierung auf den je aktuellen Kontext gelöst und ein Sach­verhalt aus einer ganz anderen – vergangenen, zukünftigen, entfernten, hypothe­tischen oder fiktiven – Situation kommuni­ziert werden. Daher können Proposi­tionen nur zusammen mit einer (expliziten oder impliziten) Kontext­bildung eingesetzt werden, zu der die vor­gängigen Äuße­rungen ebenso bei­tragen können wie Tempus und Aspekt des verwendeten Satzes.

Wahrheit einer Proposition

Wahrheit (und Falschheit) einer singulären konkreten Propo­sition ergeben sich aus dem Verhältnis zwischen dem behaup­teten Sach­verhalt und den Tat­sachen in dem gemeinten Kontext.[7] Dabei muss unter­schieden werden, ob es möglich ist, die Geltung des behaup­teten Sach­verhalts in dem Kontext empirisch zu über­prüfen oder ob direkter Zugang zu dem Kontext nicht möglich ist und daher nur ein logischer Abgleich mit dem Vor­wissen gelingt. Bei den anderen Typen von Propo­sitionen wird Wahrheit auf verschie­dene Weisen auf die Basis­form der singulären konkreten Propo­sitionen zurück bezogen, abhängig davon, wie sich diese Propo­sitions­form aus den singulär-konkreten Propo­sitionen ergibt.


Bild als Proposition: Zum Sach­bezug pikto­rialer Zeichen­akte

Abbildung 1: Ein Fahndungsphoto

Die Grundfrage einer propo­sitio­nalen Bild­theorie besteht darin, ob Bilder über­haupt einen Sach­bezug auf­weisen. Spontan mag man geneigt sein, etwa den Bild­inhalt als einen Sach­bezug zu ver­stehen: Mit dem Bild wird, so scheint es doch, offen­sicht­lich etwas zu ver­stehen ge­geben, das sich als Sach­bezug prinzi­piell in der Form ‘dass etwas der Fall ist’ dar­stellen lassen müsste. Bei einem Fahn­dungs­photo könnte das etwa die Propo­sition ‘dass die ge­suchte Person aus­sieht wie der ab­gebil­dete Mann’ sein. Doch ergeben sich mit dieser Intuition eine Reihe von Problemen.

Welche Art von Proposition könnte gemeint sein?

Obwohl es schwerfällt, den einem Bild(gebrauch) zugeordneten Sach­bezug (wenn überhaupt) als eine einfache Proposition zu verstehen, da eine Um­schreibung in der Regel Gebrauch von komplexen verbalen Propo­sitionen macht (⊳ Ek­phrasis), bleibt auch unklar, auf welche Weise die aussagen- oder prädikaten­logische Zusammen­setzung der komplexen Um­schreibung sich als isolier­bare Strukturen der Bild­kompo­sition verstehen lassen sollen: Kon­junktion und Dis­junktion etwa würden voraus­setzen, dass unabhängig von­einander als Bilder darge­stellte Teil­propo­sitionen auf syntaktisch jeweils ein­deutige Weise zu einem Gesamt­bild komponiert würden.

Immerhin scheint klar, dass es sich zumindest bei dar­stellen­den Bildern höchstens um singuläre Propo­sitionen handeln kann, da hier raum­zeitlich ver­ortete materielle Einzel­gegen­stände (etwa ›diese Person‹) und eine Auswahl ihrer visuell wahr­nehm­baren Eigen­schaften und Relationen zu­einander gezeigt werden: Schematisch gefasst, scheint daher der Sach­bezug – relativ zu jener Situation – zu sein: ‘Dass diese Einzel­gegen­stände solche Eigen­schaften haben und in solchen Relationen zueinander stehen’.

Damit würde es sich zudem um eine konkrete Propo­sition handeln, insofern keine Abstrak­toren verwendet werden. Anderer­seits ist aber auch eine Inter­pretation als Existenz­aussage nicht völlig abwegig, etwa im Fall des Fahndungs­bildes: ‘Es gibt da eine Person, die so aussieht’ – also ein Fall von genereller Proposition.[8]

Strukturbilder nähmen hin­gegen einen merk­würdigen Zwischen­status ein, da mit ihnen zwar unter Um­ständen Abstraktes, d.h. raum­zeitlich nicht Ver­ortetes, darge­stellt würde, aber auf eine konkrete, raum­zeitlich arrangierte Weise. Die meta­phorische Konkreti­sierung von Abstraktem bei Struktur­bildern würde damit dazu führen, den bild­lichen Sach­bezug als äqui­valent einer Existenz­aussage über Abstrakta zu inter­pretieren.

Bei dieser Interpretation bliebe dann aller­dings auch noch zu klären, ob die Propo­sition genauer exten­sional (Objekt­ebene) oder inten­sional-begrifflich (Be­trachter­ebene) zu verstehen ist. Soll es heißen, dass etwa bestimmte räumliche Konfigu­rationen bestimmter Dinge – die unter Um­ständen meta­phorisch für andere Rela­tionen anderer Dinge stehen sollen – in einem gewissen Kontext, der durch die Modalität der Bild­zeichen­handlung näher bestimmt ist, existieren (exten­sionale Leseweise)? Oder soll es bedeuten, dass es sinn­voll ist, einen bestimmten (in der Regel recht komplexen) Begriff zu bilden (begriff­liche Lese­weise; ⊳ Exempli­fikation)?

Das Problem der Kompositionalität

Falls Bilder einen Sachbezug haben, stellt sich zudem die Frage, auf welche Weise hier die funktio­nalen Kompo­nenten der Propo­sition gebildet werden. Gibt es syntaktisch identifi­zierbare Teile des Bildes, denen auf hinreichend ein­deutige Weise die Funktionen von Nomi­nationen und Prädi­kation zuge­ordnet sind? Die meisten Bild­forscher bezweifeln, dass es möglich oder auch nur sinn­voll sei, eine solche funktionale Auf­teilung syntak­tischer Bild­elemente durchzu­führen. Abge­sehen davon, dass kein Konsens darüber besteht, was eigentlich syntaktische Ein­heiten bei Bildern sind (⊳ Bild­syntax), führt auch die kritische Diskussion von nomina­torischen oder prädika­tiven Bild­verwen­dungen nicht zu all­gemein verwend­baren Zuord­nungen. Vielmehr erscheinen prädi­kative und nomina­torische Funktionen vor allem erst aus dem jeweiligen Ver­wendungs­zusammen­hang auf den Bild­gebrauch projiziert zu werden.

Ein weiteres Indiz für eine propositionale Bild­theorie wäre die Möglich­keit, den durch ein Bild ver­mittelten Sach­bezug zu negieren (⊳ Bild und Negation). Da eine Negation eines gege­benen Bild­inhalts, die auf piktorialen und nicht auf konven­tionell einge­führten Mitteln beruht, nicht erkennbar ist, führt auch dieser Hinweis eher zur Ablehnung einer proposi­tionalen Bild­theorie.

Verifikation des piktorialen Sachbezugs

Schließlich bleibt unklar, welches Veri­fika­tions­verfah­ren einge­setzt und welcher Wahrheits­begriff verwendet werden soll, um den pikto­rialen Sach­bezug zu über­prüfen.

So mag es auf den ersten Blick zwar sinn­voll erscheinen, zumindest bei Abbil­dern im Sinne einer komplexen singulären Propo­sition, das Bild mit der ent­sprechen­den Situation empirisch zu ver­gleichen. Man mag sich vor­stellen, wie der Blick Detail für Detail zwischen Bild und Original hin und her schwenkt – mit jedem Detail gewisser­maßen eine bestimmte Teil­propo­sition berück­sichti­gend (⊳ Natura­lismus und Realis­mus). Doch wo endet dieser Vergleich ange­sichts der prinzi­piellen Uner­schöpflich­keit und Inter­preta­tions­offen­heit der Bild­zeichen­handlung? Zudem ist das Ver­fahren für Bilder, die keine Abbil­der sind, etwa von mythischen Szenen oder ge­plante An­sichten, un­brauchbar.[9] Hier könnte nur ein logisches Veri­fika­tions­verfah­ren zum Ein­satz kommen, bei dem das Dar­gestell­te auf Kon­sistenz mit dem, was über jene Szenerie ander­weitig bekannt ist, geprüft wird.

Interpretiert man den angenommenen piktorialen Sach­bezug hingegen im Sinne einer Existenz­aussage, stellt sich die Frage, welcher Kontext eigentlich gemeint ist, in dem jene so ausse­henden Gegen­stände sich so zu­einander räumlich verhalten: Anders als bei sprachlich einge­bundenen Propo­sitionen, für die ein komplexes System sprachlicher Kontext­bildungen etabliert ist, das auch regelmäßig zum Einsatz kommt, bleiben, von Bild­titeln oder ähnlichen sprach­lichen Hin­weisen im Zusammen­hang mit der Bild­präsentation abgesehen, wenige Optionen für eine solche Kontext­referenz (⊳ Sprach-Bild-Bezüge).

Sinnvoller erscheint die Auffassung, dass die propo­sitio­nalen Um­schreibungen (von Teilen) des hypo­thetischen Bild­sach­bezugs tatsäch­lich sekundäre Zeichen­handlungen darstellen, bei denen der Bild­inhalt als Referenz­situation verwenden wird. Entsprechend werden diese Probleme des Sach­bezugs einer Bild­verwendung in der modalen Bild­theorie, die der Bild­verwendung die Funktion der Kontext­bildung zuschreibt, umgangen.

Anmerkungen
  1. Vgl. dazu auch Wikipedia: Aussage (Logik) und Wikipedia: Aussage (Linguistik).
  2. Neben das Behaupten treten insbesondere die Frage- und die Befehls­formen.
  3. Zeichen­handlungen ohne Sach­bezug, etwa eine Gruß­handlung, können entspre­chend nicht wahr oder falsch, aber, wie alle Zeichen­hand­lungen, wahr­haftig oder nicht wahr­haftig sein (⊳ Inter­aktions-, Selbst- und Sach­bezug).
  4. Siehe dazu auch Exkurs: Arten von Propo­sitionen.
  5. Siehe dazu auch Exkurs: Veri­fika­tions­verfahren.
  6. In der Tat ist es im Wesent­lichen dann sinnvoll, sich über Sach­verhalte zu verständigen – also Propo­sitionen zu nutzen –, wenn sich diese Sach­verhalte in der Regel nicht auf die aktuelle Zeichen­handlungs­situation beziehen, in der alle Beteiligten auch unmittel­baren Zugang zu ihnen haben.
  7. Vgl. auch Wikipedia: Wahrheit.
  8. Die eigentliche piktoriale Zeichen­handlung wäre dann als einge­bettet in einen umfassen­deren kontext­induzierten Zeichen­akt zu verstehen, etwa der Form: ‘... und wir suchen genau diese Person.’
  9. Bzw. nur in dem Maße sinn­voll, in dem Sach­bezüge etwa bei Sprech­akten des Wünschens oder Befehlens empirisch verifiziert werden können.
Literatur                            [Sammlung]

Keine Literaturangaben


Hilfe: Nicht angezeigte Literaturangaben

Ausgabe 1: 2013

Verantwortlich:

Seitenbearbeitungen durch: Joerg R.J. Schirra [21] und Emilia Didier [1] — (Hinweis)

Zitierhinweis:

[Schirra 2013g-x]Literaturangabe fehlt.
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[Schirra 2013g-x]:
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