Bildzitat

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Unterpunkt zu: Bildpragmatik


Bildzitat: eine Einführung

Was ist ein Bildzitat? Allgemein gesprochen lässt sich darun­ter eine zitie­rende, intra­medial statt­finden­de Refe­renz zwischen Bild­werken hetero­gener Prove­nienz ver­stehen. Es handelt sich also um ein Bild in refle­xiver Verwen­dung. Obwohl der Aus­druck in der Lite­ratur häufig ge­braucht wird, ist bis­lang unge­klärt, welche Merk­male ein Bild­zitat erfül­len muss, um als sol­ches zu gelten, und wie es von anderen Ver­weis­techni­ken wie bei­spiels­weise Varia­tion, Anspie­lung, Parodie u. ä. zu unter­scheiden ist.

Abb. 1 Kazimir Malevich: «Komposition mit Mona Lisa» 1914

Bildzitate treten in di­ver­sen Bild­me­dien (et­wa in der Ma­le­rei, Fo­to­gra­fie, im Co­mic) auf und lie­gen – histo­risch be­trach­tet – in un­ter­schied­li­chen Epo­chen der Kunst, aber auch in der Wer­bung und All­tags­kul­tur vor. Dem­zu­fol­ge sind sie in al­len ge­sell­schaft­li­chen Be­rei­chen an­zu­fin­den, in de­nen auf ein kul­tu­rel­les Re­ser­voir an Bil­dern zi­tie­rend Be­zug ge­nom­men wird (⊳ Kunst­ge­schich­te als Bild­ge­schich­te).

Die Frage nach einem Bildzitat ist eng ver­knüpft mit ver­schiede­nen Themen­feldern, etwa, wie sich das Bild­zitat zum Sprach­zitat oder allge­meiner Bilder zur Sprache ver­halten, in welchen Kate­gorien über Bilder reflek­tiert werden kann (Spre­chen über Bil­der) und inwie­fern im Zuge eines iconic oder pictorial turn ein bild­spezifi­scher Dis­kurs über Bild­verwei­se in Ab­gren­zung zum sprach­lichen Dis­kurs mög­lich ist (⊳ Bild­wissen­schaft als Sprach- und Bild­kritik).

Das Bildzitat ist Gegenstand in vier For­schungs­zusam­menhän­gen, die mehr oder weniger unabhängig von­einan­der existieren. Eine gegen­seitige Rezep­tion findet nur zum Teil statt.

  • Nelson Goodman setzt sich in seiner Symbol­theorie mit der Bezug­nahme­praktik des Zitie­rens aus­einan­der. In einer ver­gleichen­den Perspek­tive betrach­tet er die Bedin­gungen für ein sprach­liches, bild­liches und musika­lisches Zitie­ren.[1]
  • Untersuchungen von Bildzitaten finden vor­rangig im Rahmen der Kunst­geschich­te als einer Bild­wissen­schaft statt. Hier stehen kon­krete Ana­lysen von Zita­ten in Kunst­werken und ihre Impli­kati­onen im Vorder­grund. Eine theore­tische Re­flektion des Begriffs basie­rend auf Good­mans symbol­theore­tischem Ansatz ist nicht vor­handen. Grund­lage der Einzel­unter­suchun­gen scheint häufig ein all­tags­sprach­liches Ver­ständ­nis von Zitat – das in erster Linie von der Idee eines sprach­lichen Zitats be­herrscht wird – zu sein, oder es werden ex­plizit termi­nolo­gische Be­stimmun­gen des Zitats in Anleh­nung an lingu­istische und liter­atur­wissen­schaft­liche Defi­niti­onen vorge­nommen ([Zuschlag 2002a]Literaturangabe fehlt.
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    : S. 171).
  • Dieser literaturwissenschaftlichen Orien­tierung ent­stammt auch ein Zweig bild­wissen­schaft­licher For­schung, der, beru­hend auf dem An­satz der Inter­textu­ali­tät, Bild­bezie­hungen unter den Schlag­worten Inter­bild­lich­keit, Inter­piktu­rali­tät oder Inter­iko­nizi­tät erör­tert.
  • Schließlich beschäftigt sich die Juris­prudenz mit dem Bild­zitat. Aus juristi­scher Hin­sicht ist die ur­heber­recht­liche Frage rele­vant, welche Formen eines Bild­zitats zu­lässig sind. Die recht­liche Perspek­tive wird zwar ver­einzelt in lite­ratur­wissen­schaft­lichen ([Neumann 1980a]Literaturangabe fehlt.
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    ) oder zeichen­theore­tischen Arbeiten ([Steinbrenner 2004a]Steinbrenner, Jakob (2004).
    Zeichen über Zeichen. Grundlagen einer Theorie der Metabezugnahme. Heidelberg: Synchron Wissenschaftsverlag der Autoren.

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    : S. 84) zur Zitat­klärung heran­gezogen, spielt jedoch für den symbol­theore­tischen An­satz bei Good­man sowie den kunst­histori­schen Dis­kurs keine Rolle.


Nelson Goodman: Sprach-, Bild- und Musik­zitat

Nelson Goodman ([Goodman 1990a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 59 ff.) betrach­tet ver­gleichend Zita­te in der Sprache, in Bil­dern und in der Musik. Er geht von sprach­lichen Kon­stella­tionen des Zitie­rens aus und stellt zwei not­wendige, aber nicht hin­reichen­de Bedin­gungen auf.

Gemäß Goodmans Kriterien gilt das indi­rekte Zitat als ba­sale Vari­ante des Zitie­rens, in der das direk­te Zitat mit seiner iden­tischen Buch­staben­abfol­ge des Zitier­ten einen Sonder­fall dar­stellt. Zitier­bar sind vom Buch­staben bis zum Satz alle schrift­sprach­lichen Ebe­nen.[2] In der Über­tragung der genan­nten sprach­lichen Zitat­krite­rien stellt Good­man fest, dass im Be­reich des Bildes zum Ent­halten­sein kein Äqui­valent vor­handen ist und im Be­reich der Musik kei­nes zur Refe­renz.

Analog zur Bezugnahme auf das Zitier­te im direk­ten Sprach­zitat sucht Good­man nach An­führungs­zeichen im Bild und sieht sie in der Dar­stellung eines Rah­mens oder einer Staf­felei im Bild. Bezüg­lich des Ent­halten­seins stellt sich dabei fol­gendes Prob­lem. Da das Bild als auto­graphische Kunst kein Alpha­bet besitzt, syntak­tisch dicht ist und somit die exakte Wieder­holung einer Buch­staben­kombi­nation nicht gege­ben ist, stellt sich die Frage, was einer Replik im Bild ent­sprechen könnte. Repli­ken können zwar unter­schied­lich aus­gestal­tet sein, sind aber durch die iden­tische Repe­tition der Buch­staben­abfol­ge gekenn­zeichnet, die im System einzig­artig vor­liegen­der Bild­symbole nicht vor­handen ist. Auch bei einer Kopie liegt, anders als man zu­nächst vermu­ten könnte, keine Ent­sprechung zu einer solchen iden­tischen Repe­tition vor. Für ein indi­rektes Bild­zitat könnte eben­falls ein gemal­ter Rahmen als Anzei­ge einer Para­phrase dienen. Letzt­lich ist in diesem Zu­sammen­hang der Kon­text ent­scheidend.

Schließlich sieht Goodman sowohl die Mög­lich­keit eines Zitats von Sprache im Bild als auch in umge­kehrter Rich­tung. Klang ließe sich eben­falls bild­lich zitie­ren. So müsste bei­spiels­weise eine Musik­parti­tur im Bild abge­bildet sein, denn Nota­tion und Klang stehen in einem ähn­lichen Ver­hält­nis wie geschrie­bene und gespro­chene Sprache.

Jakob Steinbrenner ([Steinbrenner 1999a]Literaturangabe fehlt.
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; [Steinbrenner 2004a]Steinbrenner, Jakob (2004).
Zeichen über Zeichen. Grundlagen einer Theorie der Metabezugnahme. Heidelberg: Synchron Wissenschaftsverlag der Autoren.

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: S. 217 ff.) kommt im Rück­griff auf Über­legun­gen von Good­man, Tarski und David­son zu dem Schluss, dass der Zitat­begriff in syntak­tischer Hin­sicht nicht auf den Be­reich des Bildes über­tragen werden kann. Er begrün­det seine Dar­stellung damit, dass die von ihm heraus­gear­beite­ten Merk­male sprach­licher Zita­te keine Ent­sprechung im Be­reich des Bildes besit­zen. Da­bei räumt er ein, dass auf der Ebe­ne der Seman­tik Merk­mals­ähn­lich­keiten vor­liegen könnten.

Sprachliche Zitate sind gemäß Stein­brenner durch fol­gende Aspekte ge­kenn­zeichnet. Ein Zitat be­steht aus einem Zeichen­vorkomm­nis, das von An­führungs­zeichen gerahmt oder durch andere Mittel hervor­gehoben wird, wobei es bestim­mte not­wendige syntak­tische und seman­tische Merk­male aufweist. Ein Zitat deno­tiert und stimmt mit dem Zi­tierten im Typ über­ein. Zitier­bar sind keine fikti­ven oder zukünf­tigen, sondern nur von Per­sonen ge­machte, also bereits ver­wendete Äuße­rungen. Diese müssen aus ein­deutig iden­tifi­zier­baren Einzel­zeichen einer Sprache bestehen, die je­weils einem Typ zuzu­ordnen sind.

Das Zitieren von Bildern in Bildern wirft nun ver­schiede­ne Proble­me in der Über­tragung sprach­licher Zitat­kennzei­chen auf. Kann ein im Bild dar­gestell­ter Rah­men oder eine Staf­felei als syntak­tische An­zeige, als An­führungs­zeichen eines darin ent­halte­nen Bild­zitats fungie­ren? Stein­brenner führt gegen diese Über­legung an, dass das im Rah­men Darge­stellte nicht zwangs­läufig ein Bild im Bild ist. Es kann auch nur der Rahmen selbst präsen­tiert werden. Zum einen bleibt offen, was ein Bild ist und wie Bil­der in Bil­dern abge­bildet werden können. Zum ande­ren exi­stiert in der For­schung keine Über­ein­stimmung in der Frage, ob es so etwas wie ato­mare Bild­zeichen gibt und wie diese zu Zeichen­kombin­ationen zu­sammen­gesetzt sind, wie also eine Bild­gramma­tik zu denken wäre. Da im Bild das Buch­stabie­ren nicht mög­lich ist, fehlt die syntak­tische Über­prüfungs­mög­lich­keit, ob Zitier­tes und Zitat einan­der im Typ ent­sprechen. Wäh­rend prinzi­piell jeder sprach­liche Zitate ver­wenden und erken­nen kann – bis zu einem gewissen Grad auch ohne seman­tische Kompe­tenz –, ist dies bei bild­lichen Zita­ten nicht der Fall.

Steinbrenner kommt zu dem Schluss, dass im Fall des Bildes auf­grund der feh­lenden Über­trag­bar­keit der Kenn­zeichen sprach­licher Zita­te sinn­voller­weise nicht von einem bild­lichen Zitat, son­dern von einer An­spielung gespro­chen werden sollte. Die An­spielung stellt eine unspe­zifische­re Form der Bezug­nahme dar, die ledig­lich manche Eigen­schaften des Zitier­ten exemp­lifi­ziert ([Steinbrenner 2004a]Steinbrenner, Jakob (2004).
Zeichen über Zeichen. Grundlagen einer Theorie der Metabezugnahme. Heidelberg: Synchron Wissenschaftsverlag der Autoren.

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: S. 221).


Kunsthistorische Perspektive: Das Bild­zitat im Kon­text weite­rer Bild­bezüge

In kunsthistorischen Untersuchungen liegt eine Fülle an Termi­ni zur Be­schreibung von Bild­bezie­hungen vor – etwa das Bild im Bild ([Asemissen & Schweikhart 1994a]Asemissen, Hermann Ulrich & Schweikhart, Gunter (1994).
Malerei als Thema der Malerei. Berlin:  ???.

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; [Kemp 1995a]Literaturangabe fehlt.
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), die Paro­die, Hom­mage, Allu­sion, Vari­ation, Kopie u. ä. Christoph Zu­schlag ([Zuschlag 2006a]Literaturangabe fehlt.
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) beklagt die unein­heit­liche Begriffs­verwen­dung in der Lite­ratur und ver­weist auf die Schwierig­keit, die Viel­falt der vor­hande­nen Bild­relati­onen zu erfas­sen und zu syste­mati­sieren. Zu­dem liege weder eine konsen­suelle theore­tische Bestim­mung des Bild­zitats und seiner Abgren­zung zu ande­ren Refe­renzar­ten vor noch ein ein­heit­liches Kate­gorien­system zur Beschrei­bung und Ana­lyse unter­schied­licher visu­eller Ver­weis­techni­ken. So ist bei­spiels­weise nicht klar, ob die zum Teil lite­ratur­wissen­schaft­lich gepräg­ten Termi­ni als seman­tische Kate­gorien gelten sollen, ob sie eine Ver­fahrens­technik beschrei­ben oder auf wel­cher Ebene (etwa moti­visch oder figu­rativ) Über­nahmen statt­finden ([Rosen 2003a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 162).

So wünschenswert in dieser Debatte ein epo­chen- und gattungs­über­greifen­der Theorie­bau auch wäre, so un­klar ist dabei, ob dieser dem Wandel von Bild­begrif­fen und Kunst­diskur­sen im Laufe der Kunst­geschich­te ge­recht würde ([Zuschlag 2006a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 95 f.).

Martina Sitt und Attila Horányi beispiels­weise ver­werfen den Begriff des Zitats, da er – ähnlich wie der Termi­nus des Ein­flusses ([Baader 2003b]Literaturangabe fehlt.
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: 73 ff.) – zu hetero­gene Phäno­mene in der Male­rei des 19. und 20. Jahr­hunderts um­fassen muss und damit seine Be­schreibungs­prägnanz ver­loren hat ([Sitt & Horányi 1993a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 20).

Analysen von Bildzitaten in ihren Funk­tionen und Wir­kungen finden meist epochen­bezogen – etwa zu Zitat­techniken im 20. Jahr­hundert ([Belting 1998a]Literaturangabe fehlt.
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; [Schmidt 2000a]Literaturangabe fehlt.
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; [Zuschlag 2002a]Literaturangabe fehlt.
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) – oder bezo­gen auf das Werk einzel­ner Künst­ler ([Asemissen & Schweikhart 1994a]Asemissen, Hermann Ulrich & Schweikhart, Gunter (1994).
Malerei als Thema der Malerei. Berlin:  ???.

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: S. 225 ff.) – z.B. Bild­zitate bei Ver­meer ([Hammer-Tugendhat 2009a]Literaturangabe fehlt.
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) – statt. In über­trage­nem Sinn setzen sich auch Vertre­terinnen der Perfor­mance-Kunst mit Bild­zitaten aus­einan­der. So ver­suchte bei­spiels­weise die Künst­lerin Orlan in einer Gesichts­opera­tion ver­schiedene weib­liche Ideal­bilder der euro­päischen Kunst­geschich­te (z.B. die «Mona Lisa» von Leo­nardo da Vinci und die «Venus» von Botti­celli) in ihrem Gesicht zu verei­nen und ver­wandelte damit Bild­zitate in ein reales, soma­tisches Zitat ([Baxmann 2001a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 294 ff.).

Zuschlag definiert das Zitat in Diffe­renz zur Para­phrase ([Zuschlag 2002a]Literaturangabe fehlt.
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). Wäh­rend bei einem Zitat sozu­sagen Aus­schnitte aus einer Vor­lage vorge­nommen werden und ein­zelne Ele­mente in einen neuen Bild­kontext ge­stellt werden, wird bei einer Para­phrase das Vor­bild als Ganzes einer Ver­ände­rung unter­zogen und mit einer neuen Bild­vorstel­lung ver­sehen. Zitat und Para­phrase sind „kri­tisch reflek­tierte, also nicht von einem stilisti­schen Nach­ahmungs­anlie­gen moti­vierte, sondern im Bewusst­sein der histo­rischen Distanz (und häufig auch der medi­alen Diffe­renz) erfol­gende Rück­griffe auf ein kunst­geschicht­liches Vor­bild oder mehre­re kunst­geschicht­liche Vor­bilder“ ([Zuschlag 2002a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 171 f.)

Zuschlag verwendet diese Termini als Ober­begriffe für alle weite­ren bild­lichen Bezug­nahme­formen, die beson­ders die Kunst des 20. Jahr­hunderts prägen, in der der Re­kurs auf die Kunst­geschich­te charak­teristisch ist. Belting spricht in diesem Zu­sammen­hang von einer Zitat­kunst als quali­tativ neue Kunst­form: „Werke, die nicht mehr ge­schaffen werden können, lassen sich nur noch zitie­ren. […] Nicht nur werden ein­zelne Werke wie Namen der Erin­nerung zi­tiert: Sie stehen auch für einen Werk­begriff ein, an den sie nur noch erin­nern.“ ([Belting 1998a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 469)

Im 20. Jahrhundert bieten die Re­produk­tions­techni­ken eine neu­artige Ver­füg­bar­keit der Vor­bilder; gleich­zeitig wird eine Les­bar­keit des zitie­renden Bezugs für den Bild­betrach­ter voraus­gesetzt oder er­hofft und an seine Inter­preta­tions­leistung appel­liert ([Sello 1979a]Literaturangabe fehlt.
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).

Als spezielle Kunstform, die sich mit visu­ellen Arte­fakten der Kunst­geschich­te, aber auch mit Bil­dern der Popu­lär­kultur (Wer­bung und Massen­medien), aus­einander­setzt, ist die Appro­priation Art der 1980er Jahre zu nennen. In Techni­ken wie Zitat und Wieder­holung werden Vor-Bil­der ange­eignet, indem sie noch einmal gezeich­net, ge­malt oder foto­grafiert werden. Diese erneu­te Schöp­fung ist als kri­tische Reflek­tion von Autor­schaft, Origi­nalität und dem Ver­hältnis von Pro­duzent und Rezi­pient zu ver­stehen ([Wege 1999a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 20.).

Das Zitat als Verweis auf konkrete Kunst­werke diffe­renziert Zu­schlag vom Phäno­men der Meta­kunst ab den 1960er Jahren. Meta­kunst refe­riert nicht auf ein spezi­fisches Bild, sondern in einem erwei­terten Sinne ent­weder auf die Insti­tution Kunst, auf einen Topos oder thema­tisiert auf einer selbst­reflexi­ven Meta­ebene Kunst an sich ([Zuschlag 2002a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 176 f.).


Interbildlichkeit, Inter­piktu­rali­tät und Inter­ikoni­zität

Zur Darstellung von Bildbeziehungen wird bis­weilen auf den lite­ratur­wissen­schaft­lichen An­satz der Inter­textu­alität zurück­gegriffen, den Julia Kriste­va in den 1970er Jahren zur Be­schreibung von Text­beziehun­gen in An­lehnung an Michail Bach­tins Konzept der Dialo­gizität ent­wickelte. Der Begriff der Inter­textua­lität wird in kunst­wissen­schaft­lichen Arbei­ten zum Teil direkt auf das Medium Bild über­tragen, da ent­weder expli­zit text­ähn­liche Struk­turen von Bild-Bild-Bezü­gen – etwa die inter­textu­elle Meta­malerei ([Stoichita 1998a]Stoichita, Victor I. (1998).
Das selbstbewußte Bild. Vom Ursprung der Metamalerei. München: Fink.

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) – unter­sucht werden sollen oder sich bild­spezi­fischere Begriffe noch nicht genü­gend durch­gesetzt haben ([Rose 2006a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 60).

Mieke Bal setzt ‘quota­tion’ als Sprach- und Bild­medium über­greifen­den Termi­nus ein und bezeich­net damit „inter­section of icono­graphy and inter­textuality“ ([Bal 1999a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 8).

Darüber hinaus liegen verschiedene Termi­ni für Bild­ver­weise vor, die inter­textu­elle Heran­gehens­weisen adap­tieren:

Phänomen und Beschreibung von Bild­rela­tio­nen sind – ähn­lich wie bei der Er­forschung von Text­bezie­hungen – immer wieder Gegen­stand kunst­geschicht­licher Unter­suchun­gen gewesen. Gemäß Rosen unter­scheidet sich die tradi­tionelle Quellen­forschung der Kunst­geschichte jedoch von dem neue­ren Inter­piktu­rali­täts­diskurs. Die Quellen­forschung ver­sucht, Ein­flüsse in Kunst­werken nach­zuvoll­ziehen und Be­ziehungs­linien abzu­bilden. Der Inter­piktu­rali­tätsan­satz in­des nimmt die sinn­produ­zieren­den und konsti­tutiven Funk­tionen von Bild­bezügen in Kunst­werken in den Blick.
  • Interikonizität ([Zuschlag 2006a]Literaturangabe fehlt.
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    ; [Gamer 2007a]Literaturangabe fehlt.
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    ): Zu­schlag strebt unter diesem Stich­wort ein mehr­dimen­siona­les Modell an, das so­wohl eine Typo­logie der inter­ikoni­schen Bezug­nahmen nach formalen und inhalt­lichen Ein­teilun­gen als auch die funk­tiona­len und histo­rischen Bedin­gungen und Kon­texte sowie produk­tions- und rezep­tions­ästhetische Sicht­weisen berück­sichtigt. Diese Vor­gehens­weise soll eine diffe­renzier­te Be­schreibung der einzel­nen Bezug­nahmen so­wie der Rolle des Rezi­pienten er­mög­lichen. In der Über­tragung vom Medium des Textes auf Objekte der Kunst müss­ten fol­gende Aspek­te dis­kutiert werden: das Wechsel­verhält­nis von bild­lichem Prä­text und Post­text, Begriffe wie »Autor­schaft« und »Inten­tionali­tät«, die Frage eines engen oder weiten Inter­ikoni­zitäts­begriffs oder auch der Nutzen einer Über­nahme von Schrift­katego­rien wie Einzel­text­referenz, System- oder Gattungs­referenz.
Eine Anwendung dieses Postulats der Inter­ikoni­zität liegt bis­her nur in An­sätzen vor. Zu­schlag weist auf die Not­wendig­keit hin, bei der Über­nahme text­basierter Kate­gorien die spezi­fischen Charak­teristi­ka des Mediums Bild zu berück­sichtigen. Gerade für diesen Punkt beste­hen noch keine Lösungs­vorschläge.
Wagner kritisiert an Zuschlags Konzept, dass dieses auf rein bild­liche Rela­tionen fokus­siert sei. Bild­verweise bedürf­ten jedoch stets sprach­licher Vermitt­lung und Be­deutungs­stiftung, so dass Inter­ikoni­zität auf sprach­liche Inter­textua­lität ange­wiesen und mit dieser ver­bunden sei ([Wagner 2006a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 221).


Das Bildzitat als juristischer Gegen­stand

Das Zitieren von Bildern ist, wenn es das Ur­heber­recht eines Bild­inhabers berührt, auch Gegen­stand juris­tischer Aus­einan­derset­zungen. Die Frage nach der Zu­lässig­keit von Bild­zitaten ist beispiels­weise bei Abbil­dungen in wissen­schaft­lichen Publi­kationen rele­vant. Im Kontext des Inter­nets und seiner welt­weiten Verbrei­tung von Bildern besitzen Bild­zitate unter­schiedlich­ster Art eine große Viru­lenz ([Barabash 2010a]Literaturangabe fehlt.
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).

Bereits 1886 wurde eine internationale «Berner Über­ein­kunft zum Schutz von Werken der Lite­ratur und Kunst» zwischen den Ländern Deutsch­land, Bel­gien, Groß­britan­nien, Schweiz, Ita­lien, Spa­nien und Tune­sien ge­schlossen, die in revi­dierter Form (die soge­nannte RBÜ) immer noch Gültig­keit besitzt. In­zwischen ist sie von fast allen Staaten der Welt aner­kannt worden. Laut RBÜ soll den Ur­hebern von Werken der Wissen­schaft und Kunst ein Mindest­recht garan­tiert werden. Gleich­zeitig gilt es, die Inte­ressen der Ur­heber und der Nutzer eines Werkes im Sinne eines All­gemein­wohls und eines gesell­schaft­lichen Fort­schritts in Ein­klang zu bringen.

Die Voraussetzungen eines Zitats sehen wie folgt aus: Zu­nächst muss das zitierte, ur­heber­recht­lich ge­schützte Werk bereits der Öffent­lich­keit recht­mäßig vor­liegen. Weiter­hin muss der Zweck des Zitie­rens den Zitat­umfang legi­timie­ren und das Zitat mit den „anstän­digen Ge­pflogen­heiten“ (RBÜ Art. 10, zitiert nach [Barabash 2010a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 12) verein­bar sein.

Laut Calame und Thouvenin unter­scheidet sich das Bild­zitat von anderen Zitat­arten durch seinen Um­fang. Dem Sinn des Zitie­rens ent­spricht, auf­grund der Spezi­fika des Mediums Bild, meist nur das Zitieren des gesam­ten Werkes und nicht nur eines Aus­schnitts. Dies ist, sofern die Verhält­nismäßig­keit zum Gesamt­werk gegeben ist, recht­lich mög­lich ([Calame & Thouvenin 2008a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 139 ff.).[3]

In Deutschland ist das Zitat­recht in §51 UrhG ([1]) gere­gelt. Mit der Gesetzes­novelle des soge­nannten zweiten Korbs des §51 UrhG vom 1. Januar 2008 gestal­tet sich die Rechts­lage fol­gender­maßen:

Zulässig ist die Vervielfältigung, Ver­breitung und öffent­liche Wieder­gabe eines ver­öffent­lichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Um­fang durch den beson­deren Zweck gerecht­fertigt ist. […]

Insbe­sondere werden im Weite­ren das Zitat im wissen­schaft­lichen Kontext zu Er­läute­rungs­zwecken sowie das Sprach- und Musik­zitat ange­führt. Nicht expli­zit genannt, aber durch die Neu­fassung des Para­graphen eben­falls abge­deckt, sind Werk­arten wie Bild-, Film- und Multi­media­zitate. Im konkre­ten Fall ist der Zitat­zweck recht­lich zu prüfen, der in einer Beleg­funktion oder im zitie­renden Bezug mit dem Ziel einer kultu­rellen und gesell­schaft­lichen Weiter­entwick­lung liegen kann. Die reine Aus­schmückung eines Werkes mittels eines Zitats ist nicht zu­lässig. Das Zitat darf nicht an die Stelle der eigenen geistigen Schöp­fung treten, die im Ver­hältnis über­wiegen muss. Unter der Voraus­setzung, dass die Bedin­gungen eines korrekten Zitie­rens erfüllt sind (ange­messener Umfang und Zweck des Zitats eines urheber­recht­lich vor­liegenden Werkes sowie seine Kenn­zeichnung in Form einer Quellen­angabe), hat der Ur­heber das Zitieren seines Werkes ohne finan­zielle Ent­schädi­gungsmög­lichkeit zu dulden ([Barabash 2010a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 11 ff.).

Anmerkungen
  1. Zum mög­lichen Nutzen von Good­mans Un­ter­schei­dung der Re­fe­renz­for­men Zi­tat und Va­ri­a­ti­on als Be­stand­teil ei­ner ho­mo­ge­nen Be­schrei­bungs­spra­che für die Bild­wis­sen­schaf­ten vgl. [Birk 2012a]Literaturangabe fehlt.
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    .
  2. Auf der Ebe­ne der Buch­sta­ben kann es kein in­di­rek­tes Zi­tat ge­ben, da hier kei­ne se­man­ti­sche Pa­ra­phra­se mög­lich ist.
  3. Dieser Aspekt wird im Rah­men der Dis­kus­sion der Schwei­zer Ge­set­zes­la­ge an­ge­führt. Sie ori­en­tiert sich im We­sent­li­chen an der Ber­ner Über­ein­kunft, wo­bei die ge­nann­ten „an­stän­di­gen Ge­pflo­gen­hei­ten“ durch die Zi­tat­zwecke „Er­läu­te­rung“, „Hin­weis“ und „Ver­an­schau­li­chung“ kon­kre­ti­siert wur­den ([Calame & Thouvenin 2008a]Literaturangabe fehlt.
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    ).
Literatur                             [Sammlung]

[Asemissen & Schweikhart 1994a]: Asemissen, Hermann Ulrich & Schweikhart, Gunter (1994). Malerei als Thema der Malerei. Berlin:  ???.

[Baader 2003b]:
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[Bal 1999a]:
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[Barabash 2010a]:
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[Baxmann 2001a]:
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[Belting 1998a]:
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[Birk 2012a]:
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[Böhn 1999a]:
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[Calame & Thouvenin 2008a]:
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[Eilert 1991a]:
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[Gamer 2007a]:
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[Goodman 1990a]:
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[Hammer-Tugendhat 2009a]:
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[Horstkotte & Leonhard 2006a]:
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[Keitz 1994a]:
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[Kemp 1995a]:
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[Neumann 1980a]:
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[Rose 2006a]:
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[Rosen 2003a]:
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[Rosen et al. 2003a]:
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[Schmidt 2000a]:
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[Schulz 2010a]:
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[Sello 1979a]:
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[Sitt & Horányi 1993a]:
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[Steinbrenner 1999a]:
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[Steinbrenner 2004a]: Steinbrenner, Jakob (2004). Zeichen über Zeichen. Grundlagen einer Theorie der Metabezugnahme. Heidelberg: Synchron Wissenschaftsverlag der Autoren. [Stoichita 1998a]: Stoichita, Victor I. (1998). Das selbstbewußte Bild. Vom Ursprung der Metamalerei. München: Fink. [Wagner 2006a]:
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[Wege 1999a]:
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[Zuschlag 2002a]:
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[Zuschlag 2006a]:
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Ausgabe 1: 2013

Verantwortlich:

Lektorat:

Seitenbearbeitungen durch: Anna Valentine Ullrich [45], Joerg R.J. Schirra [38] und Dimitri Liebsch [6] — (Hinweis)

Zitierhinweis:

[Ullrich 2013g-a]Literaturangabe fehlt.
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[Bal 1999a]:
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[Barabash 2010a]:
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[Baxmann 2001a]:
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[Birk 2012a]:
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[Böhn 1999a]:
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[Calame & Thouvenin 2008a]:
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[Eilert 1991a]:
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[Gamer 2007a]:
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[Goodman 1990a]:
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[Hammer-Tugendhat 2009a]:
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[Wagner 2006a]:
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[Zuschlag 2002a]:
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