Bildzitat

Aus GIB - Glossar der Bildphilosophie
Version vom 14. Juni 2012, 13:01 Uhr von Anna Valentine Ullrich (Diskussion | Beiträge) (Kunsthistorische Perspektive: Das Bildzitat im Kontext weiterer Bildbezüge)
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Unterpunkt zu: Bildpragmatik


Bildzitat: eine Einführung

Was ist ein Bildzitat? Allgemein gesprochen lässt sich darunter eine zitierende, intramedial stattfindende Referenz zwischen Bildwerken heterogener Provenienz verstehen. Es handelt sich also um ein Bild in reflexiver Verwendung. Obwohl der Begriff in der Literatur häufig gebraucht wird, ist bislang ungeklärt, welche Merkmale ein Bildzitat erfüllen muss, um als solches zu gelten, und wie es von anderen Verweistechniken wie beispielsweise Variation, Anspielung, Parodie u. ä. zu unterscheiden ist.

Bildzitate treten in diversen Bildmedien (etwa in der Malerei, Fotografie, im Comic) auf und liegen – historisch betrachtet – in unterschiedlichen Epochen der Kunst, aber auch in der Werbung und Alltagskultur vor. Demzufolge sind sie in allen gesellschaftlichen Bereichen anzufinden, in denen auf ein kulturelles Reservoir an Bildern zitierend Bezug genommen wird (⊳ Kunstgeschichte als Bildgeschichte).
Kazimir Malevich: Komposition mit Mona Lisa 1914

Die Frage nach einem Bildzitat ist eng verknüpft mit verschiedenen Themenfeldern, etwa, wie sich das Bildzitat zum Sprachzitat oder allgemeiner Bilder zur Sprache verhalten, in welchen Kategorien über Bilder reflektiert werden kann (Sprechen über Bilder) und inwiefern im Zuge eines iconic oder pictorial turn ein bildspezifischer Diskurs über Bildverweise in Abgrenzung zum sprachlichen Diskurs möglich ist (⊳ Bildwissenschaft als Sprach- und Bildkritik).

Das Bildzitat ist Gegenstand in vier Forschungszusammenhängen, die mehr oder weniger unabhängig voneinander existieren. Eine gegenseitige Rezeption findet nur zum Teil statt.

  • Nelson Goodman setzt sich in seiner Symboltheorie mit der Bezugnahmepraktik des Zitierens auseinander. In einer vergleichenden Perspektive betrachtet er die Bedingungen für ein sprachliches, bildliches und musikalisches Zitieren.[1]
  • Untersuchungen von Bildzitaten finden vorrangig im Rahmen der Kunstgeschichte als einer Bildwissenschaft statt. Hier stehen konkrete Analysen von Zitaten in Kunstwerken und ihre Implikationen im Vordergrund. Eine theoretische Reflektion des Begriffs basierend auf Goodmans symboltheoretischem Ansatz ist nicht vorhanden. Grundlage der Einzeluntersuchungen scheint häufig ein alltagssprachliches Verständnis von Zitat – das in erster Linie von der Idee eines sprachlichen Zitat beherrscht wird – zu sein, oder es werden explizit terminologische Bestimmungen des Zitats in Anlehnung an linguistische und literaturwissenschaftliche Definitionen vorgenommen ([Zuschlag 2002a]Literaturangabe fehlt.
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    : S. 171).
  • Dieser literaturwissenschaftlichen Orientierung entstammt auch ein Zweig bildwissenschaftlicher Forschung, der, beruhend auf dem Ansatz der Intertextualität, Bildbeziehungen unter den Schlagworten Interbildlichkeit, Interpikturalität oder Interikonizität erörtert.
  • Schließlich beschäftigt sich die Jurisprudenz mit dem Bildzitat. Aus juristischer Hinsicht ist die urheberrechtliche Frage relevant, welche Formen eines Bildzitats zulässig sind. Die rechtliche Perspektive wird zwar vereinzelt in literaturwissenschaftlichen ([Neumann 1980a]Literaturangabe fehlt.
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    ) oder zeichentheoretischen Arbeiten ([Steinbrenner 2004a]Steinbrenner, Jakob (2004).
    Zeichen über Zeichen. Grundlagen einer Theorie der Metabezugnahme. Heidelberg: Synchron Wissenschaftsverlag der Autoren.

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    : S. 84) zur Zitatklärung herangezogen, spielt jedoch für den symboltheoretischen Ansatz bei Goodman sowie den kunsthistorischen Diskurs keine Rolle.
Nelson Goodman: Sprach-, Bild- und Musikzitat

Nelson Goodman ([Goodman 1990a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 59 ff.) betrachtet vergleichend Zitate in der Sprache, in Bildern und in der Musik. Er geht von sprachlichen Konstellationen des Zitierens aus und stellt zwei notwendige, aber nicht hinreichende Bedingungen auf.

  • Ein Zitat ist erstens gekennzeichnet durch das Enthaltensein des Zitierten. Im Fall des direkten Zitats handelt es sich um eine syntaktische Replikation, im Fall des indirekten Zitats liegt eine semantische Paraphrase des Zitierten vor.
  • Zweitens wird im Zitat mittels einer Benennung oder Prädikation auf das Zitierte Bezug genommen (⊳ Referenz, Denotation, Exemplifikation).

Gemäß Goodmans Kriterien gilt das indirekte Zitat als basale Variante des Zitierens, in der das direkte Zitat mit seiner identischen Buchstabenabfolge des Zitierten einen Sonderfall darstellt. Zitierbar sind vom Buchstaben bis zum Satz alle schriftsprachlichen Ebenen.[2] In der Übertragung der genannten sprachlichen Zitatkriterien stellt Goodman fest, dass im Bereich des Bildes zum Enthaltensein kein Äquivalent vorhanden ist und im Bereich der Musik keines zur Referenz.

Analog zur Bezugnahme auf das Zitierte im direkten Sprachzitat sucht Goodman nach Anführungszeichen im Bild und sieht sie in der Darstellung eines Rahmens oder einer Staffelei im Bild. Bezüglich des Enthaltenseins stellt sich dabei folgendes Problem. Da das Bild als autographische Kunst kein Alphabet besitzt, syntaktisch dicht ist und somit die exakte Wiederholung einer Buchstabenkombination nicht gegeben ist, stellt sich die Frage, was einer Replik im Bild entsprechen könnte. Repliken können zwar unterschiedlich ausgestaltet sein, sind aber durch die identische Repetition der Buchstabenabfolge gekennzeichnet, die im System einzigartig vorliegender Bildsymbole nicht vorhanden ist. Auch bei einer Kopie liegt, anders als man zunächst vermuten könnte, keine Entsprechung zu einer solchen identischen Repetition vor. Für ein indirektes Bildzitat könnte ebenfalls ein gemalter Rahmen als Anzeige einer Paraphrase dienen. Letztlich ist in diesem Zusammenhang der Kontext entscheidend.

Schließlich sieht Goodman sowohl die Möglichkeit eines Zitats von Sprache im Bild als auch in umgekehrter Richtung. Klang ließe sich ebenfalls bildlich zitieren. So müsste beispielsweise eine Musikpartitur im Bild abgebildet sein, denn Notation und Klang stehen in einem ähnlichen Verhältnis wie geschriebene und gesprochene Sprache.

Jakob Steinbrenner ([Steinbrenner 1999a]Literaturangabe fehlt.
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; [Steinbrenner 2004a]Steinbrenner, Jakob (2004).
Zeichen über Zeichen. Grundlagen einer Theorie der Metabezugnahme. Heidelberg: Synchron Wissenschaftsverlag der Autoren.

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: S. 217 ff.) kommt im Rückgriff auf Überlegungen von Goodman, Tarski und Davidson zu dem Schluss, dass der Zitatbegriff in syntaktischer Hinsicht nicht auf den Bereich des Bildes übertragen werden kann. Er begründet seine Darstellung damit, dass die von ihm herausgearbeiteten Merkmale sprachlicher Zitate keine Entsprechung im Bereich des Bildes besitzen. Dabei räumt er ein, dass auf der Ebene der Semantik Merkmalsähnlichkeiten vorliegen könnten.

Sprachliche Zitate sind gemäß Steinbrenner durch folgende Aspekte gekennzeichnet. Ein Zitat besteht aus einem Zeichenvorkommnis, das von Anführungszeichen gerahmt oder durch andere Mittel hervorgehoben wird, wobei es bestimmte notwendige syntaktische und semantische Merkmale aufweist. Ein Zitat denotiert und stimmt mit dem Zitierten im Typ überein. Zitierbar sind keine fiktiven oder zukünftigen, sondern nur von Personen gemachte, also bereits verwendete Äußerungen. Diese müssen aus eindeutig identifizierbaren Einzelzeichen einer Sprache bestehen, die jeweils einem Typ zuzuordnen sind.

Das Zitieren von Bildern in Bildern wirft nun verschiedene Probleme in der Übertragung sprachlicher Zitatkennzeichen auf. Kann ein im Bild dargestellter Rahmen oder eine Staffelei als syntaktische Anzeige, als Anführungszeichen eines darin enthaltenen Bildzitats fungieren? Steinbrenner führt gegen diese Überlegung an, dass das im Rahmen Dargestellte nicht zwangsläufig ein Bild im Bild ist. Es kann auch nur der Rahmen selbst präsentiert werden. Zum einen bleibt offen, was ein Bild ist und wie Bilder in Bildern abgebildet werden können. Zum anderen existiert in der Forschung keine Übereinstimmung in der Frage, ob es so etwas wie atomare Bildzeichen gibt und wie diese zu Zeichenkombinationen zusammengesetzt sind, wie also eine Bildgrammatik zu denken wäre. Da im Bild das Buchstabieren nicht möglich ist, fehlt die syntaktische Überprüfungsmöglichkeit, ob Zitiertes und Zitat einander im Typ entsprechen. Während prinzipiell jeder sprachliche Zitate verwenden und erkennen kann – bis zu einem gewissen Grad auch ohne semantische Kompetenz –, ist dies bei bildlichen Zitaten nicht der Fall.

Steinbrenner kommt zu dem Schluss, dass im Fall des Bildes aufgrund der fehlenden Übertragbarkeit der Kennzeichen sprachlicher Zitate sinnvollerweise nicht von einem bildlichen Zitat, sondern von einer Anspielung gesprochen werden sollte. Die Anspielung stellt eine unspezifischere Form der Bezugnahme dar, die lediglich manche Eigenschaften des Zitierten exemplifiziert ([Steinbrenner 2004a]Steinbrenner, Jakob (2004).
Zeichen über Zeichen. Grundlagen einer Theorie der Metabezugnahme. Heidelberg: Synchron Wissenschaftsverlag der Autoren.

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: S. 221).
Kunsthistorische Perspektive: Das Bildzitat im Kontext weiterer Bildbezüge
In kunsthistorischen Untersuchungen liegt eine Fülle an Termini zur Beschreibung von Bildbeziehungen vor – etwa das Bild im Bild ([Asemissen & Schweikhart 1994a]Asemissen, Hermann Ulrich & Schweikhart, Gunter (1994).
Malerei als Thema der Malerei. Berlin:  ???.

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; [Kemp 1995a]Literaturangabe fehlt.
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), die Parodie, Hommage, Allusion, Variation, Kopie u. ä. Christoph Zuschlag ([Zuschlag 2006a]Literaturangabe fehlt.
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) beklagt die uneinheitliche Begriffsverwendung in der Literatur und verweist auf die Schwierigkeit, die Vielfalt der vorhandenen Bildrelationen zu erfassen und zu systematisieren. Zudem liege weder eine konsensuelle theoretische Bestimmung des Bildzitats und seiner Abgrenzung zu anderen Referenzarten vor noch ein einheitliches Kategoriensystem zur Beschreibung und Analyse unterschiedlicher visueller Verweistechniken. So ist beispielsweise nicht klar, ob die zum Teil literaturwissenschaftlich geprägten Termini als semantische Kategorien gelten sollen, ob sie eine Verfahrenstechnik beschreiben oder auf welcher Ebene (etwa motivisch oder figurativ) Übernahmen stattfinden ([Rosen 2003a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 162).

So wünschenswert in dieser Debatte ein epochen- und gattungsübergreifender Theoriebau auch wäre, so unklar ist dabei, ob dieser dem Wandel von Bildbegriffen und Kunstdiskursen im Laufe der Kunstgeschichte gerecht würde ([Zuschlag 2006a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 95 f.).

Martina Sitt und Attila Horányi beispielsweise verwerfen den Begriff des Zitats, da er – ähnlich wie der Terminus des Einflusses ([Baader 2003b]Literaturangabe fehlt.
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: 73 ff.) – zu heterogene Phänomene in der Malerei des 19. und 20. Jahrhunderts umfassen muss und damit seine Beschreibungsprägnanz verloren hat ([Sitt & Horányi 1993a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 20).

Analysen von Bildzitaten in ihren Funktionen und Wirkungen finden meist epochenbezogen – etwa zu Zitattechniken im 20. Jahrhundert ([Belting 1998a]Literaturangabe fehlt.
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; [Schmidt 2000a]Literaturangabe fehlt.
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; [Zuschlag 2002a]Literaturangabe fehlt.
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) – oder bezogen auf das Werk einzelner Künstler ([Asemissen & Schweikhart 1994a]Asemissen, Hermann Ulrich & Schweikhart, Gunter (1994).
Malerei als Thema der Malerei. Berlin:  ???.

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: S. 225 ff.) – z.B. Bildzitate bei Vermeer ([Hammer-Tugendhat 2009a]Literaturangabe fehlt.
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) – statt. In übertragenem Sinn setzen sich auch Vertreterinnen der Performance-Kunst mit Bildzitaten auseinander. So versuchte beispielsweise die Künstlerin Orlan in einer Gesichtsoperation verschiedene weibliche Idealbilder der europäischen Kunstgeschichte (z.B. die Mona Lisa von Leonardo da Vinci und die Venus von Botticelli) in ihrem Gesicht zu vereinen und verwandelte damit Bildzitate in ein reales, somatisches Zitat ([Baxmann 2001a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 294 ff.).

Zuschlag definiert das Zitat in Differenz zur Paraphrase ([Zuschlag 2002a]Literaturangabe fehlt.
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). Während bei einem Zitat sozusagen Ausschnitte aus einer Vorlage vorgenommen werden und einzelne Elemente in einen neuen Bildkontext gestellt werden, wird bei einer Paraphrase das Vorbild als Ganzes einer Veränderung unterzogen und mit einer neuen Bildvorstellung versehen. Zitat und Paraphrase sind „kritisch reflektierte, also nicht von einem stilistischen Nachahmungsanliegen motivierte, sondern im Bewusstsein der historischen Distanz (und häufig auch der medialen Differenz) erfolgende Rückgriffe auf ein kunstgeschichtliches Vorbild oder mehrere kunstgeschichtliche Vorbilder“ ([Zuschlag 2002a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 171 f.)

Zuschlag verwendet diese Termini als Oberbegriffe für alle weiteren bildlichen Bezugnahmeformen, die besonders die Kunst des 20. Jahrhunderts prägen, in der der Rekurs auf die Kunstgeschichte charakteristisch ist. Belting spricht in diesem Zusammenhang von einer Zitatkunst als qualitativ neue Kunstform: „Werke, die nicht mehr geschaffen werden können, lassen sich nur noch zitieren. […] Nicht nur werden einzelne Werke wie Namen der Erinnerung zitiert: Sie stehen auch für einen Werkbegriff ein, an den sie nur noch erinnern.“ ([Belting 1998a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 469)

Im 20. Jahrhundert bieten die Reproduktionstechniken eine neuartige Verfügbarkeit der Vorbilder; gleichzeitig wird eine Lesbarkeit des zitierenden Bezugs für den Bildbetrachter vorausgesetzt oder erhofft und an seine Interpretationsleistung appelliert ([Sello 1979a]Literaturangabe fehlt.
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).

Als spezielle Kunstform, die sich mit visuellen Artefakten der Kunstgeschichte, aber auch mit Bildern der Populärkultur (Werbung und Massenmedien), auseinandersetzt, ist die Appropriation Art der 1980er Jahre zu nennen. In Techniken wie Zitat und Wiederholung werden Vor-Bilder angeeignet, indem sie noch einmal gezeichnet, gemalt oder fotografiert werden. Diese erneute Schöpfung ist als kritische Reflektion von Autorschaft, Originalität und dem Verhältnis von Produzent und Rezipient zu verstehen.

Das Zitat als Verweis auf konkrete Kunstwerke differenziert Zuschlag vom Phänomen der Metakunst ab den 1960er Jahren. Metakunst referiert nicht auf ein spezifisches Bild, sondern in einem erweiterten Sinne entweder auf die Institution Kunst, auf einen Topos oder thematisiert auf einer selbstreflexiven Metaebene Kunst an sich ([Zuschlag 2002a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 176 f.).

Interbildlichkeit, Interpikturalität und Interikonizität
Zur Darstellung von Bildbeziehungen wird bisweilen auf den literaturwissenschaftlichen Ansatz der Intertextualität zurückgegriffen, den Julia Kristeva in den 1970er Jahren zur Beschreibung von Textbeziehungen in Anlehnung an Michail Bachtins Konzept der Dialogizität entwickelte. Der Begriff der Intertextualität wird in kunstwissenschaftlichen Arbeiten zum Teil direkt auf das Medium Bild übertragen, da entweder explizit textähnliche Strukturen von Bild-Bild-Bezügen – etwa die intertextuelle Metamalerei ([Stoichita 1998a]Stoichita, Victor I. (1998).
Das selbstbewußte Bild. Vom Ursprung der Metamalerei. München: Fink.

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) – untersucht werden sollen oder sich bildspezifischere Begriffe noch nicht genügend durchgesetzt haben ([Rose 2006a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 60).

Mieke Bal setzt quotation als Sprach- und Bildmedium übergreifenden Terminus ein und bezeichnet damit „intersection of iconography and intertextuality“ ([Bal 1999a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 8).

Darüber hinaus liegen verschiedene Termini für Bildverweise vor, die intertextuelle Herangehensweisen adaptieren:

Phänomen und Beschreibung von Bildrelationen sind – ähnlich wie bei der Erforschung von Textbeziehungen – immer wieder Gegenstand kunstgeschichtlicher Untersuchungen gewesen. Gemäß Rosen unterscheidet sich die traditionelle Quellenforschung der Kunstgeschichte jedoch von dem neueren Interpikturalitätsdiskurs. Die Quellenforschung versucht, Einflüsse in Kunstwerken nachzuvollziehen und Beziehungslinien abzubilden. Der Interpikturalitätsansatz indes nimmt die sinnproduzierenden und konstitutiven Funktionen von Bildbezügen in Kunstwerken in den Blick.
  • Interikonizität ([Zuschlag 2006a]Literaturangabe fehlt.
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    ; [Gamer 2007a]Literaturangabe fehlt.
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    ): Zuschlag strebt unter diesem Stichwort ein mehrdimensionales Modell an, das sowohl eine Typologie der interikonischen Bezugnahmen nach formalen und inhaltlichen Einteilungen als auch die funktionalen und historischen Bedingungen und Kontexte sowie produktions- und rezeptionsästhetische Sichtweisen berücksichtigt. Diese Vorgehensweise soll eine differenzierte Beschreibung der einzelnen Bezugnahmen sowie der Rolle des Rezipienten ermöglichen. In der Übertragung vom Medium des Textes auf Objekte der Kunst müssten folgende Aspekte diskutiert werden: das Wechselverhältnis von bildlichem Prätext und Posttext, Begriffe wie Autorschaft und Intentionalität, die Frage eines engen oder weiten Interikonizitätsbegriffs oder auch der Nutzen einer Übernahme von Schriftkategorien wie Einzeltextreferenz, System- oder Gattungsreferenz.
Eine Anwendung dieses Postulats der Interikonizität liegt bisher nur in Ansätzen vor. Zuschlag weist auf die Notwendigkeit hin, bei der Übernahme textbasierter Kategorien die spezifischen Charakteristika des Mediums Bild zu berücksichtigen. Gerade für diesen Punkt bestehen noch keine Lösungsvorschläge.
Wagner kritisiert an Zuschlags Konzept, dass dieses auf rein bildliche Relationen fokussiert sei. Bildverweise bedürften jedoch stets sprachlicher Vermittlung und Bedeutungsstiftung, so dass Interikonizität auf sprachliche Intertextualität angewiesen und mit dieser verbunden sei ([Wagner 2006a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 221).
Das Bildzitat als juristischer Gegenstand

Das Zitieren von Bildern ist, wenn es das Urheberrecht eines Bildinhabers berührt, auch Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Die Frage nach der Zulässigkeit von Bildzitaten ist beispielsweise bei Abbildungen in wissenschaftlichen Publikationen relevant. Im Kontext des Internets und seiner weltweiten Verbreitung von Bildern besitzen Bildzitate unterschiedlichster Art eine große Virulenz ([Barabash 2010a]Literaturangabe fehlt.
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- Glossarlemma.
).

Bereits 1886 wurde eine internationale „Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst“ zwischen den Ländern Deutschland, Belgien, Großbritannien, Schweiz, Italien, Spanien und Tunesien geschlossen, die in revidierter Form (die sogenannte RBÜ) immer noch Gültigkeit besitzt. Inzwischen ist sie von fast allen Staaten der Welt anerkannt worden. Laut RBÜ soll den Urhebern von Werken der Wissenschaft und Kunst ein Mindestrecht garantiert werden. Gleichzeitig gilt es, die Interessen der Urheber und der Nutzer eines Werkes im Sinne eines Allgemeinwohls und eines gesellschaftlichen Fortschritts in Einklang zu bringen.

Die Voraussetzungen eines Zitats sehen wie folgt aus: Zunächst muss das zitierte, urheberrechtlich geschützte Werk bereits der Öffentlichkeit rechtmäßig vorliegen. Weiterhin muss der Zweck des Zitierens den Zitatumfang legitimieren und das Zitat mit den „anständigen Gepflogenheiten“ (RBÜ Art. 10, zitiert nach [Barabash 2010a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 12) vereinbar sein.

Laut Calame und Thouvenin unterscheidet sich das Bildzitat von anderen Zitatarten durch seinen Umfang. Dem Sinn des Zitierens entspricht, aufgrund der Spezifika des Mediums Bild, meist nur das Zitieren des gesamten Werkes und nicht nur eines Ausschnitts. Dies ist, sofern die Verhältnismäßigkeit zum Gesamtwerk gegeben ist, rechtlich möglich ([Calame & Thouvenin 2008a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 139 ff.).[3]

In Deutschland ist das Zitatrecht in §51 UrhG ([1]) geregelt. Mit der Gesetzesnovelle des sogenannten zweiten Korbs des §51 UrhG vom 1. Januar 2008 gestaltet sich die Rechtslage folgendermaßen:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. […]“ Insbesondere werden im Weiteren das Zitat im wissenschaftlichen Kontext zu Erläuterungszwecken sowie das Sprach- und Musikzitat angeführt. Nicht explizit genannt, aber durch die Neufassung des Paragraphen ebenfalls abgedeckt, sind Werkarten wie Bild-, Film- und Multimediazitate. Im konkreten Fall ist der Zitatzweck rechtlich zu prüfen, der in einer Belegfunktion oder im zitierenden Bezug mit dem Ziel einer kulturellen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung liegen kann. Die reine Ausschmückung eines Werkes mittels eines Zitats ist nicht zulässig. Das Zitat darf nicht an die Stelle der eigenen geistigen Schöpfung treten, die im Verhältnis überwiegen muss. Unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen eines korrekten Zitierens erfüllt sind (angemessener Umfang und Zweck des Zitats eines urheberrechtlich vorliegenden Werkes sowie seine Kennzeichnung in Form einer Quellenangabe), hat der Urheber das Zitieren seines Werkes ohne finanzielle Entschädigungsmöglichkeit zu dulden ([Barabash 2010a]Literaturangabe fehlt.
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: S. 11 ff.).


Anmerkungen
  1. Zum möglichen Nutzen von Goodmans Unterscheidung der Referenzformen Zitat und Variation als Bestandteil einer homogenen Beschreibungssprache für die Bildwissenschaften vgl. [Birk 2011a]Literaturangabe fehlt.
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    .
  2. Auf der Ebene der Buchstaben kann es kein indirektes Zitat geben, da hier keine semantische Paraphrase möglich ist.
  3. Dieser Aspekt wird im Rahmen der Diskussion der Schweizer Gesetzeslage angeführt. Sie orientiert sich im Wesentlichen an der Berner Übereinkunft, wobei die genannten „anständigen Gepflogenheiten“ durch die Zitatzwecke Erläuterung, Hinweis und Veranschaulichung konkretisiert wurden ([Calame & Thouvenin 2008a]Literaturangabe fehlt.
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    ).
Literatur                             [Sammlung]

[Asemissen & Schweikhart 1994a]: Asemissen, Hermann Ulrich & Schweikhart, Gunter (1994). Malerei als Thema der Malerei. Berlin:  ???.

[Baader 2003b]:
Literaturangabe fehlt.
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[Bal 1999a]:
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[Barabash 2010a]:
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[Baxmann 2001a]:
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[Belting 1998a]:
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[Birk 2011a]:
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[Böhn 1999a]:
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[Calame & Thouvenin 2008a]:
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[Eilert 1991a]:
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[Gamer 2007a]:
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[Goodman 1990a]:
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[Hammer-Tugendhat 2009a]:
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[Horstkotte & Leonhard 2006a]:
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[Keitz 1994a]:
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[Kemp 1995a]:
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[Neumann 1980a]:
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[Rose 2006a]:
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[Rosen 2003a]:
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[Rosen et al. 2003a]:
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[Schmidt 2000a]:
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[Schulz 2010a]:
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[Sello 1979a]:
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[Sitt & Horányi 1993a]:
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[Steinbrenner 1999a]:
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[Steinbrenner 2004a]: Steinbrenner, Jakob (2004). Zeichen über Zeichen. Grundlagen einer Theorie der Metabezugnahme. Heidelberg: Synchron Wissenschaftsverlag der Autoren. [Stoichita 1998a]: Stoichita, Victor I. (1998). Das selbstbewußte Bild. Vom Ursprung der Metamalerei. München: Fink. [Wagner 2006a]:
Literaturangabe fehlt.
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[Zuschlag 2002a]:
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[Zuschlag 2006a]:
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Verantwortlich:

Anna Valentine Ullrich

Seitenbearbeitungen durch: Anna Valentine Ullrich [45], Joerg R.J. Schirra [38] und Dimitri Liebsch [6] — (Hinweis)