Nomination: Unterschied zwischen den Versionen

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Kennzeichnungstheorien des Bildes sind häufig eingebettet in Prädikationstheorien (⊳ [[Prädikation]]), da jede Kennzeichnung im Kern auf eine vorgängige Prädikation zurückgreift (so etwa bei Sachs-Hombach). Ein Gegenstand werde entsprechend bildlich identifiziert, indem seine bekannten visuellen Charakteristika verwendet werden. Wie oben erwähnt wird in einem darstellenden Bild aber in der Regel mehr als ein einzelner isolierter Gegenstand gezeigt.
 
Kennzeichnungstheorien des Bildes sind häufig eingebettet in Prädikationstheorien (⊳ [[Prädikation]]), da jede Kennzeichnung im Kern auf eine vorgängige Prädikation zurückgreift (so etwa bei Sachs-Hombach). Ein Gegenstand werde entsprechend bildlich identifiziert, indem seine bekannten visuellen Charakteristika verwendet werden. Wie oben erwähnt wird in einem darstellenden Bild aber in der Regel mehr als ein einzelner isolierter Gegenstand gezeigt.
 
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Wie schon bei den Eigennamen werden auch sprachliche Kennzeichnungen viel eher im Zusammenhang von Bildern verwendet, genauer: Dass Kennzeichnungen dazu verwendet werden, um auf durch die Bildpräsentation medial ins Diskursuniversum eingeführte Gegenstände verweisen zu können und über diese etwas auszusagen. Vor allem der Gebrauch deiktischer Kennzeichnungen ist in dieser Hinsicht aufschlussreich: Denn auf was zeigt man eigentlich, wenn man auf eine Stelle eines Bildträgers zeigt und dabei eine deiktische Kennzeichnung benutzt, die einen abgebildeten Gegenstand identifiziert? Dass dabei ein einzelner, dem Gesprächspartner als bekannt vorausgesetzter Gegenstand gemeint ist ergibt sich aus der allgemeinen Funktion der Nomination. Dass dieser gemeinte Gegenstand als zumindest in gewissem Sinn anwesend gelten muss, folgt aus der Verwendung der deiktischen Partikel zusammen mit der Zeigegeste. Die Verwendung des Bildes hat also in diesem Fall, genauer gesagt, die Funktion, die Kommunikationssituation um nicht anwesende Gegenstände zu erweitern. Es handelt sich demnach um eine [[Kontextbildung]] im Sinne der [[Modalität|modalen Bildtheorie]].  
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Wie schon bei den Eigennamen werden auch sprachliche Kennzeichnungen viel eher im Zusammenhang von Bildern verwendet, genauer: Kennzeichnungen werden dazu verwendet, um auf Gegenstände, die durch die Bildpräsentation medial ins Diskursuniversum eingeführt wurden, verweisen zu können und über diese etwas auszusagen. Vor allem der Gebrauch deiktischer Kennzeichnungen ist in dieser Hinsicht aufschlussreich: Denn auf was zeigt man eigentlich, wenn man auf eine Stelle eines Bildträgers zeigt und dabei eine deiktische Kennzeichnung benutzt, die einen abgebildeten Gegenstand identifiziert? Dass dabei ein einzelner, dem Gesprächspartner als bekannt vorausgesetzter Gegenstand gemeint ist ergibt sich aus der allgemeinen Funktion der Nomination. Dass dieser gemeinte Gegenstand als zumindest in gewissem Sinn anwesend gelten muss, folgt aus der Verwendung der deiktischen Partikel zusammen mit der Zeigegeste. Genauer gesagt hat die Verwendung des Bildes in diesem Fall also die Funktion, die Kommunikationssituation um nicht anwesende Gegenstände zu erweitern. Es handelt sich demnach um eine [[Kontextbildung]] im Sinne der [[Modalität|modalen Bildtheorie]].
  
 
===Bilder als eigenständige Form der Nomination===
 
===Bilder als eigenständige Form der Nomination===

Version vom 9. Juli 2013, 19:09 Uhr

Unterpunkt zu: Zeichentheorien: Übersicht


Nomination als ungesättigte Teilhandlung der Proposition

Fragt man nach der Pragmatik von Zeichen, dann wird schnell ein kombinatorisches Schema assoziiert ähnlich jenem, das die pragmatische Funktion von Aussagen aus den Teilzeichenhandlungen der Nomination und der Prädikation rekonstruiert. Insbesondere bei Bildern – genauer bei Kommunikationsakten mithilfe von Bildern – wird oft untersucht, ob nicht gerade jene Teilfunktionen ein die Bildpragmatik erzeugendes System elementarer kommunikativer Akte liefern könnten (vgl. [Sachs-Hombach 2003a] oder [Harth 2001a]). Nomination ist die Zeichenteilhandlung, mit der man auf einen Gegenstand aufmerksam macht, über den etwas mitgeteilt werden soll; dieser Gegenstand muss dabei beiden Kommunikationspartnern bereits bekannt – in ihrem gemeinsamen Diskurs­uni­ver­sum[1] vorhanden – sein (cf. [Kamlah & Lorenzen 1973a]: § 3, sowie [Gerhardus et al. 1975a]: S. 42). Dabei gilt die Nomination als im Sinne Freges ungesättigt, d.h. als eine echte Teilhandlung, die ergänzungsbedürftig ist und sinnvoller Weise nicht alleine vorkommen kann.

Insbesondere ohne die Vervollständigung zu einer Proposition durch eine Prädikation stünde das Erwähnen eines Gegenstandes durch die Nomination kommunikativ gewissermaßen im leeren Raum.


Arten und Voraussetzungen der Nomination

In Verbindung mit Zeigegesten dienen häufig deiktische Ausdrücke – „dies“, „diese/r/s“ etc. – dazu, die Teilhandlung Nomination auszuführen, insbesondere wenn die aktuelle Kommunikationssituation und die „darin gegebenen“ materiellen Gegenstände gemeint sind. Die Funktion der Nomination ist nicht auf solche Gegenstände beschränkt: Auch mit den Ausdrücken „das letzte Einhorn“, „diese Idee des Schönen“, „Otto von Guericke“ oder „Harry Potters Gegenspieler“ können wir ja durchaus auf Diskursgegenstände verweisen. Im ersten Fall handelt es sich um eine definite Kennzeichnungen auf einen fiktiven Gegenstand, im zweiten Fall um eine deiktische Kennzeichnungen auf einen abstrakten Gegenstand, im dritten Fall um einen Eigennamen für einen realen Gegenstand in der Vergangenheit und im vierten Fall um eine komplexe Nomination mit Eigenname und Kennzeichnung für einen medial vermittelten Gegenstand.

Übersicht über die Arten der Nomination
einfache deiktische Ausdrücke (Demonstrator) „dies“, „dieser“ zusammen mit Zeigegeste verwendet, keine Eigenschafts- oder Typangabe
indexikalische Ausdrücke „ich“, „dir“, „uns“ ergeben sich unmittelbar aus der Kommunikationssituation und ihren Komponenten; das Bezeichnete muss also gegenwärtig sein; gilt insbesondere für die Kommunikationspartner selbst
Anaphern „es“, „sie“, „ihm“, „ihnen“ ohne Zeigehandlung verwendet, Verweis auf vorerwähnte Gegenstände
Eigennamen „Ludwig“, „Mona Lisa“ konventionell (durch Taufakt im weitesten Sinn) etablierte Nominatoren
definite Kennzeichnungen[2] „das Einhorn“, „das verletzte Einhorn“, „das Einhorn, das sein Horn verloren hat“ individuierte Instanz eines bestimmten Typs – eine Deskription „dasjenige im aktuellen Diskursuniversum, von dem Du weißt, dass es diese und jene Eigenschaft besitzt“
anaphorische Kennzeichnungen „sein Einhorn“ Kombination aus anaphorischen und deskriptiven Nominatoren
deiktische Kennzeichnungen „dieses Einhorn“ Kombination aus deiktischen und deskriptiven Nominatoren; gilt als die allgemeinste Form, aus der sich die anderen Formen ableiten

Wichtig ist in allen Fällen, dass die jeweiligen Kommunikationspartner die gemeinten Gegenstände bereits kennen und in irgendeiner Form von den anderen gerade aktuellen Diskursgegenständen auseinanderhalten können. Eine Nomination kann nämlich nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn klar ist, welche Menge von Gegenständen überhaupt gerade zur Auswahl steht, d.h. über welches Diskursuniversum die Kommunikationspartner sich gerade verständigen. Für die deiktischen Nominationsformen ist sofort klar, dass dies die Äußerungssituation sein muss, in der sich die Gesprächspartner befinden, also genauer: die Gegenstände, die sie dort (gemeinsam) wahrnehmen können.[3] Im allgemeinen Fall beziehen sich die Nominationen auf einen Kontext, der entweder implizit[4] klar ist oder explizit[5] angegeben wurde.

Bildhafte Nominationen?

Inwiefern ist die Teilhandlung Nomination für die Bildverwendung relevant? Immerhin reden wir umgangssprachlich oft so, dass wir uns mithilfe eines Bildes einen bestimmten Gegenstand vor Augen (und Geist) führen. Sollte möglicherweise gar die Nomination die grundlegende Form des Bildgebrauchs sein? Wäre das der Fall, dann müsste die Nomination jeder Bildverwendung zu Grunde liegen.

Bild 1: Ein Beispiel: „Ist 1936 gebaut worden“

Beispielsweise empfinden wir es als nicht ungewöhnlich, wenn jemand das Bild einer großen, rot angestrichenen Hängebrücke mit zwei auffällig gestalteten Pfeilern präsentiert (Abb. 1) und dazu knapp bemerkt: „Ist 1936 gebaut worden.“ Der Bildzeichenakt übernimmt also anscheinend die Rolle der Nomination; hier gilt ebenso wie bei den rein sprachlichen Nominationen, dass auch der passive Diskurspartner jenes Objekt bereits als gemeinsam bekannt verstehen muss, da er ansonsten nicht wüsste, worauf er die Prädikation des Baujahres überhaupt beziehen soll.

Die modale Bildtheorie widerspricht dieser Analyse der Beispielsituation: Bei der anscheinend nominatorisch eingesetzten Abbildung der Golden Gate-Brücke eröffne das Bild vielmehr einen referentiellen Kontext mit dem intentionalen Gegenstand als (potentielle) Figur vor einem (potentiellen) Grund. Über diesen wird dann (unter der Annahme, dass das Gegenüber den individuellen Gegen­stand auch visuell erkennt) das nicht wahrnehmbare Baujahr prädiziert. Tatsächlich wird ja nicht das gesamte Bild nominatorisch benutzt – der Himmel, der Ozean, die Insel hinter der Brücke oder ein Boot davor, die ebenfalls zu sehen sein mögen, sind in diesem Fall nicht angesprochen, obwohl im letzten Fall die angegebene Prädikation durchaus auch verwendbar sein könnte. Diese abgebildeten Gegenstände könnten aber bei Gelegenheit jeweils ebenfalls als Figur herausgegriffen werden (⊳ Gegenstand der visuellen Wahrnehmung).

Tatsächlich treten, wenn man versucht, Bildverwendung im Sinne einer der Nominationsarten zu verstehen, eine Reihe charakteristischer Probleme auf, die jeweils Besonderheiten der Bildverwendung unterstreichen können. Im Folgenden sind diese Probleme der Situation gegenübergestellt, dass eine entsprechende sprachliche Nominationsform die Bildpräsentation begleitet.

Bilder und deiktische oder anaphorische Ausdrücke

Bilder im Sinne von deiktischen Ausdrücken zu verwenden, also etwa an Stelle der Äußerung von ‘Dies!’ und zusammen mit einer (nicht auf das Bild gerichteten) Zeigegeste, ist nicht recht vorstellbar, müsste doch der damit gemeinte Gegenstand dann immer zugleich zugegen sein. Man würde diese Präsentationshandlungen jedenfalls üblicherweise nicht in dem hier intendierten Sinn verstehen.

Für anaphorische Nomination gilt prinzipiell Analoges: Sie können durch Bildverwendung nicht ersetzt werden. Umgekehrt kann man aber sehr wohl mit Anaphern auch ohne Vorerwähntheit auf abgebildete Gegenstände sprachlich verweisen, ebenso wie dazu ein Demonstrator mit Zeigegeste in Richtung auf das Bild häufig ohne Probleme verwendet werden kann.

Bilder und Eigennamen

Generell wird nicht davon ausgegangen, dass Bilder wie Eigennamen funktionieren können, da Eigennamen in einer (mehr oder weniger weit gefassten) Taufsituation konventionell eingesetzt werden müssen. Bei Bildern steht hingegen zumindest im Kernbereich eine (mehr oder weniger starke) nicht-konventionelle Darstellungsbeziehung im Fokus der Aufmerksamkeit. Umgekehrt werden Eigennamen faktisch häufig mit einer Bildverwendung in Zusammenhang gebracht, etwa bei Portraits, Passbildern oder der Abbildung bekannter Bauwerke. Wäre die Bildverwendung im Grunde analog einer Nomination per Eigenname, so würde ein solches Verhalten keinen Sinn machen, da entweder der sprachliche oder der bildhafte Eigenname allein bereits ausreichen würde, um den Gegenstand zu identifizieren oder aber beide als Nomination jeweils versagen.

Bilder und Kennzeichnungen

Viel näher scheint es hingegen zu liegen, Bilder im Sinne von Kennzeichnungen zu gebrauchen, wird ein abgebildeter Gegenstand doch vor allem mithilfe seiner visuellen Eigenschaften präsentiert.

Kennzeichnungstheorien des Bildes sind häufig eingebettet in Prädikationstheorien (⊳ Prädikation), da jede Kennzeichnung im Kern auf eine vorgängige Prädikation zurückgreift (so etwa bei Sachs-Hombach). Ein Gegenstand werde entsprechend bildlich identifiziert, indem seine bekannten visuellen Charakteristika verwendet werden. Wie oben erwähnt wird in einem darstellenden Bild aber in der Regel mehr als ein einzelner isolierter Gegenstand gezeigt.

Wie schon bei den Eigennamen werden auch sprachliche Kennzeichnungen viel eher im Zusammenhang von Bildern verwendet, genauer: Kennzeichnungen werden dazu verwendet, um auf Gegenstände, die durch die Bildpräsentation medial ins Diskursuniversum eingeführt wurden, verweisen zu können und über diese etwas auszusagen. Vor allem der Gebrauch deiktischer Kennzeichnungen ist in dieser Hinsicht aufschlussreich: Denn auf was zeigt man eigentlich, wenn man auf eine Stelle eines Bildträgers zeigt und dabei eine deiktische Kennzeichnung benutzt, die einen abgebildeten Gegenstand identifiziert? Dass dabei ein einzelner, dem Gesprächspartner als bekannt vorausgesetzter Gegenstand gemeint ist ergibt sich aus der allgemeinen Funktion der Nomination. Dass dieser gemeinte Gegenstand als zumindest in gewissem Sinn anwesend gelten muss, folgt aus der Verwendung der deiktischen Partikel zusammen mit der Zeigegeste. Genauer gesagt hat die Verwendung des Bildes in diesem Fall also die Funktion, die Kommunikationssituation um nicht anwesende Gegenstände zu erweitern. Es handelt sich demnach um eine Kontextbildung im Sinne der modalen Bildtheorie.

Bilder als eigenständige Form der Nomination

Offen bleibt derzeit, ob sich mithilfe von Bildpräsentationen eine ganz eigenständige Art der Nomination durchführen lässt, die nicht mit den Mechanismen der sprachlichen Nominationen übereinstimmt. Es müsste dabei um eine Zeichenteilhandlung gehen, durch die man, um darüber etwas Weiteres mitzuteilen, einen dem Gegenüber bereits bekannten Gegenstand in den gemeinsamen Fokus der Aufmerksamkeit rückt, indem man weder konventionell vergebene Symbole noch charakteristische Eigenschaften, weder ostensive Deixis noch Vorerwähntheit ausnutzt.

Welche Gegenstände identifizieren ungegenständliche Bilder?

Unter der Hypothese einer prinzipiell nominatorischen Grundverwendung von Bildern muss auch die Frage geklärt werden, welche Gegenstände dann eigentlich mithilfe von ungegenständlichen Bildern identifiziert werden. Alles in allem erscheint damit die Nomination als Basisform der Bildverwendung wenig überzeugend (⊳ Semantik ungegenständlicher Bilder).


Nominator, singulärer Ausdruck und Satzsubjekt

Die sprachlichen Ausdrücke, mit deren Hilfe eine Nomination ausgeführt wird, werden Nominatoren genannt. Sie entsprechen weitgehend dem, was mit dem älteren Ausdruck ‘singuläre Termini’ bezeichnet wurde, analog zu den ‘generellen Termini’ (cf. [Tugendhat & Wolf 1983a] und [Tugendhat 1976a]). Der Ausdruck ‘Nominator’ wurde eingeführt in [Lorenz 1970a]: S. 214 insbesondere mit dem Ziel, eine klarere Unterscheidung zu erhalten zwischen logischer und linguistischer Analyse.[6]

Obwohl mit dem Satzsubjekt in aller Regel eine Nomination ausgeführt wird, gibt es Ausnahmen: die Sätze mit unpersönlich gebrauchtem ‘es’, wie in ‘es regnet’. Diese bilden daher im engeren Sinn auch keine Propositionen.

Anmerkungen
  1. siehe hierzu auch Wikipedia: Diskursuniversum.
  2. siehe auch Wikipedia: Kennzeichnung.
    Indefinite Kennzeichnungen („ein Einhorn“) erfüllen in aller Regel keine nominatorische sondern prädikatorische Funktion.
  3. Darüber hinaus können deiktische Ausdrücke und die zugehörigen Zeigegesten auch in einem weiteren Sinn verwendet werden. Dann können die Zeigegesten und der damit verbundene Demonstrator auf einen lediglich vorgestellten oder auch abstrakten Gegenstand verweisen, allerdings immer noch so, als wäre der in der aktuellen Kommunikationssituation konkret zugegen.
    Siehe auch Wikipedia: Deixis.
  4. Neben der unmittelbaren Äußerungssituation ergibt sich als Standardfall bei einer Folge von Aussagen der Kontext einer Aussage, falls nichts anderes ausdrücklich erwähnt wird, aus dem Kontext der vorangehenden Aussage.
  5. Neben ausdrücklichen Verweisen auf einen Kontext, etwa in Form von Orts- und Zeitangaben (‘in Paris vor dem Tor der Bastille am 14. Juli 1789’, als Satzadverb) oder Medienangaben (‘in dem Film «Vertigo» von Hitchcock’, als Satzadverb), liefern beispielsweise auch die Tempusangaben den gemeinten Kontextbezug.
  6. Vgl. hierzu auch Wikipedia: Nominator (Logik).
Literatur                             [Sammlung]

[Gerhardus et al. 1975a]: Gerhardus, Dietfried; Kledzik, Silke M. & Reitzig, Gerd H. (1975). Schlüssiges Argumentieren – Logisch-propädeutisches Lehr- und Arbeitsbuch. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.

[Harth 2001a]:
Literaturangabe fehlt.
Bitte in der Bibliographie-Sammlung einfügen als:
- Buch,
- Artikel in Zeitschrift,
- Beitrag in Sammelband,
- Sammelband,
- andere Publikation,
- Glossarlemma.
[Kamlah & Lorenzen 1973a]: Kamlah, Wilhelm & Lorenzen, Paul (1973). Logische Propädeutik - Vorschule des vernünftigen Redens. München: BI Wissenschaftsverlag, 2. Aufl. (11967, 31996). [Lorenz 1970a]: Lorenz, Kuno (1970). Elemente der Sprachkritik – Eine Alternative zum Dogmatismus und Skeptizismus in der Analytischen Philosophie. Frankfurt a. M.: Suhrkamp. [Sachs-Hombach 2003a]: Sachs-Hombach, Klaus (2003). Das Bild als kommunikatives Medium. Elemente einer allgemeinen Bildwissenschaft. Köln: Herbert von Halem. [Tugendhat & Wolf 1983a]: Tugendhat, Ernst & Wolf, Ursula (1983). Logisch-semantische Propädeutik. Stuttgart: Reclam, (revid. 1986). [Tugendhat 1976a]: Tugendhat, Ernst (1976). Vorlesungen zur Einführung in die sprachanalytische Philosophie. Frankfurt/M.: Suhrkamp.


Hilfe: Nicht angezeigte Literaturangaben

Verantwortlich:

Seitenbearbeitungen durch: Joerg R.J. Schirra [36], Klaus Sachs-Hombach [3] und Emilia Didier [1] — (Hinweis)